Neues Gütesiegel für Hundetrainer-Ausbildung
Mit 1. April ist die neue Tierschutzverordnung in Kraft getreten, die die Ausbildung zum Hundetrainer nach einheitlichen Qualitätskriterien regelt. Das Gütesiegel können die Trainer freiwillig anstreben - im Gegenzug werden sie dann vom Ministerium öffentlich bekanntgegeben.
Freiwillige Prüfung in Theorie und Praxis
In Expertenkreisen ist man mit der Neuregelung zufrieden. Auch Ursula Aigner von „Vier Pfoten“ zeigte sich gegenüber Radio Wien erfreut über die Neuregelung. Momentan könne sich jeder, der einmal einen Hund gehabt hat, als Hundetrainer bezeichnen und das sei natürlich schlecht.
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Um das Gütesiegel zu bekommen muss bei einer Prüfung ein theoretischer und ein praktischer Teil absolviert werden. Dabei wird das Ausdrucks- und Lernverhalten der Hunde abgefragt, im praktischen Teil müssen die künftigen Trainerinnen und Trainer anhand von vier Hunden zeigen, dass man mit tierschutzkonformen Methoden arbeitet.
Konkret bedeutet das, dass die Tiere nicht durch Bestrafung lernen, sondern durch positive Motivation und Belohnung - also mit Spiel, Essen und Aufmerksamkeit.