Nationalbank gewann Prozess nach 21 Jahren

Nach 21 Jahren hat die Nationalbank einen Prozess gegen die Riegerbank gewonnen. Dabei war es um eine Handelsermächtigung gegangen, nach dem Riegerbank-Konkurs hatte der Masseverwalter den Prozess fortgeführt.

Die Riegerbank hatte in Österreich mehrere Wechselstuben geführt und in den Jahren 1986/87 Anträge auf Erteilung einer Devisenhandelsermächtigung gestellt. Die Nationalbank hatte diese Anträge abgelehnt, gegen diese Entscheidung reichte die Riegerbank ab 1990 sechs Klagen ein.

In diesen Klagen wurde behauptet, aus der Verweigerung der Devisenhandelsermächtigung würde der Bank ein jährlicher Schaden von rund 7,5 Millionen Euro erwachsen. Das Institut hatte insgesamt einen Schaden und entgangenen Gewinn von rund 23 Millionen Euro eingeklagt. Zusätzlich hat die Riegerbank die aufgelaufenen Zinsen geltend gemacht und ein Feststellungsbegehren für darüber hinausgehende Schäden erhoben.

Flucht des Bankchefs nach Frankreich

Parallel zu den Klagen gab es einige Verwaltungsverfahren, die bis zum Verwaltungsgerichtshof oder zum Verfassungsgerichtshof geführt wurden. Im Dezember 1998 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Riegerbank keinen Anspruch auf die Devisenhandelsermächtigung habe.

Die Riegerbank war zu diesem Zeitpunkt bereits aus einem anderen Grund in den Schlagzeilen gewesen: Bankchef Wolfgang Rieger hatte sich im Oktober 1998 mit dem Barvermögen der Bank nach Südfrankreich abgesetzt. Nach seiner Rückkehr wurde er in Wien verhaftet, der Konkurs der Riegerbank und ein Verfahren folgten. Im Februar 1999 wurde Rieger zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Prozessende nach 21 Jahren

Der Masseverwalter der Riegerbank führte die Verfahren gegen die Nationalbank weiter. 2008 und 2010 sei die rechtskräftige Abweisung erheblicher Teile der Klagen der Riegerbank (Forderungen von 17 Millionen Euro und Feststellungsbegehren) erwirkt worden, hieß es am Dienstag von der Nationalbank. Im März 2012 wurde demnach schließlich auch die rechtskräftige Abweisung der letzten noch offenen Forderung in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro gerichtlich durchgesetzt.

Darüber hinaus sei der vom Gericht bestellte Sachverständige in seinem zuletzt erstatteten Gutachten sogar zum Ergebnis gelangt, dass der von der Riegerbank verursachte wirtschaftliche Schaden bei seinerzeitiger Erteilung der beantragten Devisenhandelsermächtigung vermutlich noch größer gewesen wäre, als er aufgrund des Konkurses der Riegerbank ohnehin war, schreibt die Nationalbank.

Link: