16 Mio. Bundesgeld verschleudert: Drei Schuldsprüche

Mit drei Schuldsprüchen und langjährigen Haftstrafen ist der Prozess um die Bundesbuchhaltungsaffäre zu Ende gegangen. Ein 47-jähriger früherer Bereichsleiter wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte 16,47 Millionen Euro an Bundesvermögen verschleudert.

Der 47-jährige ehemalige Bereichsleiter der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) wurde wegen schweren Betrugs verurteilt. Der frühere Chef des Bildungsinstituts „Venetia“, der in erster Linie von den abgeflossenen Millionen profitiert haben dürfte, erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Er hatte laut Anklage den Beamten zum Ausstellen gefälschter, zeitlich befristeter Forderungsbestätigungen überredet und die Schuldverschreibungen der Republik an seine Gläubiger verkauft.

Ein niederösterreichischer Geschäftsmann, der dem BHAG-Beamten Investoren für die falschen Schuldverschreibungen zu vermitteln versucht hatte, fasste vier Jahre Haft aus. Ein mitangeklagter Wiener Rechtsanwalt wurde freigesprochen. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig. Sämtliche Betroffene baten um Bedenkzeit.

„Irgendwann hat die Gier ein Ende“

„Sie haben nichts ausgelassen. Aber irgendwann hat die Gier ein Ende“, ging Richter Thomas Kreuter vor allem mit dem Ex-Venetia-Chef hart ins Gericht. Dieser habe sich zwar zu Beginn des Verfahrens formell schuldig bekannt, „aber dass Sie irgendeine Verantwortung übernommen hätten, kann ich nicht erkennen“. Er ließ erkennen, dass ihm die Verantwortung des 57-Jährigen wenig glaubwürdig erschien. Dieser hatte angegeben, sein ganzes Geld in ecuadorianische Goldminen investiert zu haben und dabei alles verloren.

„In Wahrheit haben Sie Geld gebraucht und sind dort hin gerannt, wo sie eines gekriegt haben“, so der Richter. Bekommen hat er das Geld von dem ehemaligen BHAG-Beamten, mit dem er gut befreundet war. Trotz dessen umfassenden Geständnisses und des Umstands, dass sich der Beamte nicht persönlich bereichert hatte, sei für das Gericht eine deutliche Freiheitsstrafe für den 47-jährigen Beamten unumgänglich gewesen: „Das ist echtes Geld. Das ist nicht wenig“, so Richter Kreuter.

Mehrere Umstände machten Missbrauch möglich

Dass bis zum Aufdecken der Malversationen im Jänner 2009 ein derart hoher Schaden entstehen konnte, führte die Anklagebehörde auf mehrere Umstände zurück: Der Gebrauch zweier TAN-Codes genügte unbegreiflicherweise für die amtsmissbräuchliche Durchführung von Transaktionen in Millionenhöhe, wobei das Vorschieben diverser Überbrückungskonten die Überweisungen zusätzlich verschleierte.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bemängelte weiters eine „fehlende Dienst- und Fachaufsicht“, „unterlassene Prüfungen durch die Interne Revision der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)“ sowie eine „fehlende Kommunikation zwischen AMS und BHAG. Es erfolgte keine Verständigung über verfügte Zahlsperren betreffend ‚Venetia‘ bzw. deren bereits eingestellter Betriebsführung wegen Zahlungsunfähigkeit“, hieß es.

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