Ehefrau erstochen: 20 Jahre Haft

Mit den Worten „Ich bin eifersüchtig“ hat ein 37-Jähriger vor Gericht „erklärt“, weshalb er seine Ehefrau vor den Augen seiner Kinder erstochen hatte. Zudem sei er „angefressen“ gewesen. Er wurde nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Gegen den 37-jährigen gebürtigen Türken hatte nach einer gerichtlichen Verurteilung wegen Schlepperei im Jahr 2007 ein Aufenthaltsverbot bestanden. Das Paar führte von diesem Zeitpunkt an eine Fernbeziehung, der Angeklagte war erst wenige Tage vor der Tat wieder illegal nach Österreich gekommen und bei seiner Frau und den Kindern im Alter zwischen sechs und elf Jahren eingezogen.

Zwei Kinder mussten Bluttat mitansehen

Bei diesem Aufenthalt hatte er Verdacht geschöpft, dass es einen anderen Mann im Leben seiner Ehefrau geben könnte. Bei einem Familientreffen am 8. Dezember 2011 kam es dann zu der Bluttat. Ohne sie mit seinem Verdacht konfrontiert zu haben, erhob er sich wortlos vom Essen, holte aus der Küche ein Messer, trat von hinten an seine Frau heran und stach ihr laut Anklage vor den Augen seines jüngsten Sohns und seiner jüngsten Tochter die Klinge fünfmal in Rücken und Brust.

Ein Stich traf das Herz. Die 29-Jährige erlag noch am selben Abend nach einer Notoperation im Lorenz-Böhler-Spital den Folgen ihrer Verletzungen.

Angeklagter im Mordprozess

APA/GEORG HOCHMUTH

Verdächtigem droht lebenslange Haft

Angeklagter will sich nicht erinnern können

„Ich bin schuldig, aber ich habe sie nicht ermordet“, gab der 37-Jährige zu Protokoll. Über seinen Verdacht in Richtung einer außerehelichen Affäre habe er „nicht reden können“, er sei aber „eifersüchtig und angefressen“ gewesen.

Dass er ein Messer geholt und hingestochen habe, wisse er nicht mehr, sagte der Angeklagte. Nach Darstellung der Augenzeugen hatte er seine Frau von hinten an den Haaren gepackt, ihren Kopf zurückgezogen und „Du wirst sterben!“ gerufen, ehe er zustach. Danach rief er seinem Neffen und dessen Frau zu, sie sollten nicht die Rettung rufen, seine Frau solle sterben, und lief aus der Wohnung.

30 Minuten später stellte er sich freiwillig der Polizei, indem er die nächstgelegene Wachstube aufsuchte und dort bekannte, er sei „der mit dem Messer“.

Staatsanwaltschaft legte Berufung ein

Den vier gemeinsamen Kindern wurde vom Gericht 25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 37-Jährige akzeptierte die Strafe, die Staatsanwältin legte jedoch Berufung ein. Sie fordert lebenslang.