Mieter sollen Betriebskosten prüfen

Bis Ende Juni hatten Vermieter in Wien Zeit, die Abrechnung der Betriebskosten gut sichtbar für alle im Haus anzubringen. Das gibt Mietern die Möglichkeit, die Kosten zu kontrollieren. Im Streitfall können sie die Schlichtungsstelle einschalten.

Taschenrechner Betriebskosten

Fotolia/Marek Gottschalk

Mit Ende Juni müssten alle Vermieter in Wien die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres im Haus gut sichtbar aufgelegt haben. Spätestens dann sind alle Mieter aufgefordert, einen genauen Blick darauf zu werfen. Bisweilen sind nämlich Kosten angeführt, die gar nicht verrechnet werden dürften.

Ein kontrollierender Blick auf die Betriebskostenabrechnung kann bares Geld bringen. Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer (AK) Wien: „Das kann sein, dass der eine oder andere irgendetwas hineinschummelt. “

Die Rechnung für den Maler darf nicht hinein

„Hineingeschummelt“ werden zum Beispiel immer wieder mal „Handwerkerrechnungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen im Haus auftauchen. Wenn etwa ein Maler oder Installateur vom Vermieter beauftragt wird, dann sind das Kosten, die nichts in der Betriebskostenabrechnung zu suchen haben“, so Boschek.

Rechtsanwalts- oder Manipulationsgebühren dürfen auch nicht verrechnet werden. Passiert das doch, dann kann der Mieter den Vermieter zur Richtigstellung auffordern, nützt auch das nichts, dann ist auch der Gang zur städtischen Schlichtungstselle der MA 50 möglich.

Drei Jahre Zeit für Einsprüche

In der Betriebskostenabrechnung aufscheinen dürfen etwa Müll-, Wasser-, und Abwassergebühren, aber auch die Kosten für Hausreinigung oder Versicherungen. Definitiv nicht hinein gehören Erhaltungskosten wie Handwerkerkosten für Maler oder Installateur.

Dennoch werden sie manchmal von Vermietern verrechnet: „Wenn sich solche finden, sollte die Betriebskostenabrechnung beanstandet werden. Und wenn der Vermieter das nicht von sich aus korrigiert, gibt es die Möglichkeit, ein außerstreitiges Verfahren zu führen“, so Boschek. Da können sich Mieter dann nicht nur an Mietervereinigungen wenden, so sie Mitglied sind, sondern auch an die städtische Schlichtungsstelle, die MA 50. Diese stellt dann fest, „ob die Abrechnung richtig ist oder nicht beziehungsweise wie diese richtig zu stellen ist“.

Mieter haben übrigens drei Jahre Zeit, um eine falsch gelegte Betriebskostenabrechnung zu beeinspruchen. Boschek rät Mietern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.

Stadt bietet „Betriebskostenrechner“

„Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es leider immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Die Betriebskosten-Jahresabrechnungen sollten von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch kontrolliert werden“, sagte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ).

Die Stadt bietet deshalb im Internet einen Betriebskostenrechner. „Mit wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden“, hieß es.

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