Streit um Schulkreuze geht weiter
Für das Gesetz, das regelt, ob Kreuze in Schulklassen aufgehängt werden dürfen, ist die Zahl der christlichen Schüler relevant. Sind mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler Christen, dann muss ein Kreuz im Klassenzimmer hängen. Wenn weniger als 50 Prozent der Schüler Christen sind, dann muss der Schulleiter entscheiden.
Bei katholischen und evangelischen Schülern ist die Sache klar, bei Mormonen oder Zeugen Jehovas nicht. Die Initiative „Religion ist Privatsache“ stellte deswegen einen Antrag auf Auskunft beim Stadtschulrat.
Seit zwei Monaten keine Antwort
Der Stadtschulrat schaltete daraufhin das Unterrichtsministerium ein, das diese Frage jetzt zu klären hat. Vor zwei Monaten wurde die Anfrage gestellt, Antwort gab es bis jetzt keine, kritisiert die Initiative „Religion ist Privatsache“.
Auslöser der Kruzifix-Debatte war vor rund einem Jahr eine Schule im siebenten Bezirk. Dort wurden die Kreuze zuerst ab-, später wieder aufgehängt. Jetzt gibt es eine Art Provisorium: In acht Räumen hängen Kreuze, in den restlichen nicht - mehr dazu in Kreuze in Schule: Diskussion neu entbrannt und in Wirbel in Schule: Wurden Kreuze abgehängt?.