Attacken mit Schnitzelklopfer: Einweisung

Ein 89-Jähriger, der im Prater drei Frauen angegriffen hatte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Zwei Frauen hatte er mit einem Schnitzelklopfer attackiert. Nach anfänglichen Protesten akzeptierte er das Urteil.

„Da geh ich nicht hin! Nach Göllersdorf (die an ein psychiatrisches Krankenhaus angelehnte Justizanstalt Göllersdorf ist auf geistig abnorme Rechtsbrecher spezialisiert, Anm.) geh ich nicht! Da werd’ ich misshandelt. Ich melde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an“, schrie der Mann nach der Urteilsverkündung. Und weiter: „Wenn meine Anwältin nicht Berufung macht, kündige ich ihr die Vollmacht.“

Nach eingehender Beratung mit seiner Rechtsvertreterin, die ihm zusicherte, ihm im Rahmen des Maßnahmenvollzugs einen anderen Platz zu suchen, verzichtete der 89-Jährige schließlich doch auf Rechtsmittel. Die Entscheidung des Schöffensenats ist damit rechtskräftig.

Fleischhammer

Polizei

Mit diesem Schnitzelklopfer soll der Mann zwei Frauen attackiert haben

Auf die Frage, ob er wisse, warum er vor Gericht sei, erwiderte der 89-Jährige am Mittwoch: „Ich hab’ angeblich mit einem Gegenstand Leuten auf den Kopf g’haut.“ Laut Anklage schlug er am 30. April einer Frau auf einer Parkbank im Prater einen harten Gegenstand - vermutlich eine Eisenstange - auf den Kopf. Bei zwei weiteren Vorfällen bediente sich der Mann wohl eines Fleischklopfers - mehr dazu in Frau mit Fleischhammer attackiert.

Opfer: „Angst um mein Leben“

Altersbedingt hielten sich Wucht und die hinter den Schlägen steckende Kraft in Grenzen. Die Opfer wurden jeweils nur leicht verletzt, die Attacken hatten jedoch zum Teil erhebliche psychische Folgen. Ein Opfer war eine 30-jährige Mutter, die mit ihrem Kleinkind einen Spaziergang unternommen hatte. Nachdem sie mit dem Baby einen Spielplatz besucht hatte, setzte sich die Frau auf eine Parkbank und las ein Buch, während ihre Tochter neben ihr im Kinderwagen schlief.

Aus den Augenwinkeln habe sie den alten Mann wahrgenommen, schilderte die Frau im Zeugenstand: „Mir war aber nicht bewusst, welches Risiko von ihm ausging.“ Plötzlich habe sie einen Schlag verspürt: „Mein erster Gedanke war, etwas ist von einem Baum gefallen.“ Als sie sich umdrehte, habe sie den Mann gesehen, der soeben zu einem zweiten Schlag ausholte, wobei sie in seiner linken Hand den Kopf eines Schnitzelklopfers erkannte: „Ich bin erschrocken. Ich hatte Angst um mein Leben.“

Die 30-Jährige sprang auf und begab sich mit dem Kinderwagen im Laufschritt zu einer Menschengruppe, die rund 50 Meter entfernt stand. Augenzeugen verständigten die Polizei, die den 89-Jährigen festnahm und ins Otto-Wagner-Spital brachte. Die 30-Jährige kam in ein Krankenhaus, wo ihre Schnittwunde am Hinterkopf genäht wurde.

„Bin immer ausgenutzt worden“

„Attackiert hab’ ich die? Das ist mir neu“, hatte der 89-Jährige zu Beginn seiner Einvernahme erklärt. Nach kurzer Bedenkzeit stellte er klar: „Für mich waren das keine Frauen. Das war das Schicksal, das verdammte.“

Er habe sich damals „in einem furchtbaren Zustand“ befunden, führte der 89-Jährige ins Treffen. Seine Ehefrau - eine um 30 Jahre jüngere Thailänderin - war Ende Jänner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, weil der Mann ihr gegenüber wiederholt ein aggressives Verhalten an den Tag gelegt haben soll. Sie kehrte nach Thailand zurück und hat mittlerweile die Scheidung eingereicht.

„Das war wie wenn einen der Blitz erschlagen hätt’. Ich war narrisch, weil sie weg war. Die Wohnung war ausgeräumt. Ich war wahnsinnig. Ich hab’ nicht mehr denken können“, gab der 89-Jährige zu Protokoll. Da habe er sich „am Schicksal rächen wollen. Ich bin ja immer ausgenutzt worden in meinem Leben.“

Gerichtspsychiater sieht Persönlichkeitsstörung

Laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer leidet der betagte Mann an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissoziativen, emotional instabilen und paranoiden Strukturen. Dem Gutachten zufolge war er zu den Tatzeitpunkten zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig. Dantendorfer empfahl die zeitlich unbefristete Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, da er befürchtet, dass der 89-Jährige infolge seiner psychischen Erkrankung erneut eine Straftat mit schweren Folgen begehen könnte.