„Strafdusche“: Zweijährige gestorben

Jenes zweijährige Mädchen, das von seinem Vater zur Strafe unter die heiße Dusche gestellt worden sein soll, ist nun laut APA gestorben. Durch das heiße Wasser war eine große Körperfläche verbrüht worden, hieß es aus dem Spital.

Das Mädchen war vor mehr als zwei Wochen mit schweren Verbrennungen ins SMZ Ost eingeliefert worden. Die Verbrennungen waren so gravierend, dass das Kind in Lebensgefahr schwebte. „Trotz aller ärztlichen Bemühungen ist das Mädchen heute Mittag seinen schweren Verletzungen erlegen“, sagte KAV-Sprecher Christoph Mierau.

Lothar Mayerhofer, Arzt

ORF/Budgen

Lothar Mayerhof, Ärztlicher Direktor SMZ Ost

„Das Mädchen ist in wachem Zustand gekommen, war bei Bewusstsein. Zunächst wurde sie auf der normalen Station behandelt, der Gesamtzustand des Kindes wurde aber jeden Tag schlechter, sodass Intensivtherapie notwendig war“, sagte der ärztliche Direktor des SMZ Ost, Lothar Mayerhofer. Letztlich sei das Kind an „unbehandelbarem Mehrorganversagen“ verstorben, so der Arzt.

Vater weiter auf freiem Fuß

Gegen Vater und Mutter des Kindes wird ermittelt. Beide wurden wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt, gegen den Vater ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen Quälens oder Vernachlässigens Unmündiger. Der Vater gab an, er habe seine Tochter als „Erziehungsmaßnahme“ unter die Dusche gestellt und dabei irrtümlich heißes statt kaltes Wasser aufgedreht - mehr dazu in Zur Strafe unter die Dusche: Verbrennungen. Der 26-Jährige durfte die gemeinsame Wohnung und auch das Spital nicht betreten.

Wird er wegen dieses Delikts verurteilt, erhöhe sich jedenfalls der Strafrahmen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek. Durch den Tod des Mädchens geht es nun um ein Delikt mit Todesfolge. Ob der Vater nun möglicherweise doch in Untersuchungshaft genommen wird, ist noch unklar - mehr dazu in „Strafdusche“: Keine U-Haft für Vater. „Wir warten noch auf einen Bericht des Krankenhauses und der Polizei“, hieß es von der Staatsanwaltschaft Wien. Durch den Tod des Mädchens hätten sich aber mögliche Haftgründe nicht geändert.

Zwei Buben bei der Mutter untergebracht

Das Paar hat außerdem zwei Buben im Alter von sieben Monaten und sieben Jahren, die sich bei der Mutter befinden. Bei einer fachärztlichen Untersuchung der beiden seien keine Verletzungen festgestellt worden, hieß es vergangene Woche vom Jugendamt - mehr dazu in „Strafdusche“: Kind in Lebensgefahr. Die beiden Kinder seien bei der Frau „gut versorgt“, bis eine etwaige Mitschuld der 25-Jährigen geklärt sei.

Eine Gefährdung der Kinder war demnach bisher nicht feststellbar. Der Vater sei nach wie vor weggewiesen, sagte die Sprecherin des Jugendamts, Herta Staffa. Es gebe keine Hinweise, dass er sich nicht an die Verfügung halte.