Jugendanwältin: Strafe für „gesunde Watsche“

Verboten ist die „Gesunde Watsche“, allerdings bleibt sie ohne Konsequenzen. Die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits fordert die Ohrfeige unter Strafe zu stellen. Eine Studie zeigt, jeder Dritte findet, dass eine Watsche nicht schaden kann.

Vor 25 Jahren hat die UNO die Kinderrechte festgeschrieben, die so genannte „Gesunde Watsche“ ist gesetzlich verboten worden. Doch Pinterits bemängelte im Ö1-Interview: Eltern, die ihren Kindern eine „Gesunde Watsche“ geben, müssten mit keinen Konsequenzen rechnen: „Weil, wenn jemand diese Gewalttat anzeigt, gilt das nur als Beleidigung.“ Und da müsse man eigentlich nicht mit einer Bestrafung rechnen.

Pinterits: „Signal verheerend“

Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft appelliert daher an das Justizministerium: „Wir haben auch schon versucht, da etwas zu verändern, weil das Signal verheerend ist. Aber leider hat sich da noch nichts getan.“ Kinder dürften einfach nicht geschlagen werden. Wenn daher durch die Ohrfeige das Kind massiv beeinträchtigt sei, müssten Strafen drohen, so Pinterits. Tatsächlich angezeigt würden aber nur eher stärkere Delikte wie Quälen und Vernachlässigen Minderjähriger beziehungsweise schwere Körperverletzung.

Studie: Erlebte Gewalt

Am Donnerstag wurde eine Studie zum Thema Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. 1.000 Personen wurden befragt und ihre Einstellung mit einer Studie von 1977 verglichen. Während etwa die Frage, ob das Schlagen mit der Hand als Erziehungsmittel zulässig ist, statt wie von nur 27 Prozent im Jahr 1977 heute bereits von 78 Prozent abgelehnt wird, ergab das Abfragen von tatsächlich erlebter Gewalt ein anderes Bild. In der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen berichtete etwa jeder Fünfte von heftigen Ohrfeigen.

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