Stoß auf U-Bahn-Gleis: Zwei Jahre Haft

Im Landesgericht ist ein 17-Jähriger, der im September einen 20-Jährigen in der U-Bahn-Station Michelbeuern auf ein Gleis gestoßen und schwer verletzt hatte, zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sowohl der Täter als auch sein späteres Opfer hatten die Nacht mit Freunden in verschiedenen Clubs verbracht, als sie am frühen Morgen des 6. September mit der U-Bahn nach Hause fahren wollten. Beim Einsteigen in der Station Nußdorfer Straße begegneten sich die zwei Gruppen, es kam zu ersten Stänkereien.

U6-Garnitur in U-Bahn-Station Michelbeuern

ORF

U-Bahn-Station Michelbeuern

In der Garnitur stellten sich der 17-Jährige und zwei seiner Begleiter zu den etwas älteren Burschen und pöbelten diese an. Es kam zu Tätlichkeiten, einer der Studenten erlitt durch einen Faustschlag eine Platzwunde. Dessen Gruppe beschloss daher, an der nächsten Station auszusteigen, um weiterem Konfliktpotenzial aus dem Weg zu gehen.

Knapp vor U-Bahn gerettet

Aber auch die anderen Jugendlichen verließen die U-Bahn. Der blutende Student kassierte einen weiteren Faustschlag, diesmal in den Rücken. Ein Mädchen wurde angespuckt und ebenfalls geschlagen. Schließlich kreisten drei Jugendliche den letzten noch in ihrer Nähe befindlichen Burschen der gegnerischen Gruppe ein. Der 17-Jährige nahm plötzlich Anlauf und stieß den 20-Jährigen mit einem wuchtigen Stoß auf das gegenüber liegende Gleis. Er erlitt eine Luxation des linken Ellbogens sowie einen Muskelriss und einen Kapseleinriss im Bereich der Schulter.

„Ich weiß nur mehr, wie ich unten gelegen bin“, berichtete der 20-Jährige dem Senat. Er habe kurz das Bewusstsein verloren, sei auch unter Schock gestanden. Mit Hilfe seines beherzten Freundes, der ihm auf den Gleisen zu Hilfe kam, obwohl die Anzeigentafel das Eintreffen der nächsten Garnitur in der kommenden Minute signalisierte, sei er noch relativ glimpflich davon gekommen.

„Massive Gewaltbereitschaft“

Das Gericht bescheinigte dem 17-Jährigen, der bereits eine Vorstrafe aufwies, eine „ganz massive Gewaltbereitschaft“, wie der Vorsitzende Daniel Rechenmacher formulierte. Rund fünf Wochen nach dem Vorfall in der Station Michelbeuern wurde der groß gewachsene und kräftige Jugendliche festgenommen - mehr dazu in U-Bahn-Attacke: Täter ausgeforscht (wien.ORF.at; 4.11.2014).

Zur Festnahme kam es am 14. Oktober nach einem Raub. Der Angeklagte war mit zwei Freunden in einem Auto unterwegs, als er zwei je 16 Jahre alte Bekannte zufällig auf der Straße erblickte. Man hielt an, der 17-Jährige stieg aus und zwang die Jüngeren, ins Auto zu steigen, indem er ihnen eine Gaspistole zeigte, die er im Hosenbund stecken hatte. Der Versuch, mit der Bankomatkarte eines der beiden 16-Jährigen zu Bargeld zu kommen, scheiterte, weil die Karte defekt war.

Die 16-Jährigen mussten sich daraufhin auf eine Gehsteigkante setzen. Der 17-Jährige setzte dem kleineren der beiden die Waffe an die Stirn und bemerkte zu dessen Freund: „Willst du wirklich, dass ich ihn abknalle?“ Daraufhin leerten die naturgemäß eingeschüchterten Burschen ihre Taschen und übergaben dem bewaffneten Räuber ein iPhone 5 und ein Tablet. „Es waren eh keine Kugeln drin“, wiegelte der 17-Jährige vor Gericht ab. Außerdem habe er „geglaubt, dass die eigentlich mehr Angst haben“, gab er zu Protokoll.

Urteile bereits rechtskräftig

Die zwei Jahre unbedingt für den 17-Jährigen sind bereits rechtskräftig. Ein gleichaltriger Freund, der ihm bei dem Raub zur Seite gestanden war, erhielt acht Monate, davon zwei unbedingt. Der 18 Jahre alte Fahrer des Pkws fasste als Beitragstäter ein Jahr auf Bewährung aus. Auch diese Entscheidungen sind rechtskräftig.