Paar nach Partyschiff-Eklat schuldig gesprochen

Ein Pärchen, das wegen einer Rangelei bei einer Polizeikontrolle auf einem Wiener Partyschiff vor Gericht musste, ist am Donnerstag schuldig gesprochen und zu neun bzw. sechs Monaten bedingter Haft - nicht rechtskräftig - verurteilt worden.

Der 32-Jährige und seine Freundin wurden unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. Zwei Polizisten hatten wegen Anrainerbeschwerden dem Feiern ein Ende bereiten wollen, doch die Amtshandlung geriet aus dem Ruder.

Der Vorfall ereignete sich bereits im Oktober 2013. Nachdem die Party von der Polizei beendet worden war, hatte der 32-Jährige lautstark dagegen protestiert. Bei einem Gerangel hätte er einem Beamten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, so dass dessen Brille zu Bruch ging, was dem Mann auch eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung einbrachte.

Polizeiautos nach Prügelei vor Partyschiff am Donaukanal

Heute.at

Die Feier auf dem Partyschiff geriet im Oktober 2013 aus dem Ruder

Frau warf angeblich mit Bierdosen

Als die Beamten den 32-Jährigen deswegen festnehmen wollten, dürften andere Partygäste das zu verhindern versucht haben. Die Polizisten sahen sich einer Gruppe wütender Partygäste gegenüber und alarmierten ihre Kollegen - mehr dazu in Partyschiff-Prozess wird fortgesetzt (wien.ORF.at; 1.7.2014).

Der 25-jährigen Freundin des Beschuldigten wurde vorgeworfen, mit Bierdosen geworfen und Beamte angerempelt zu haben. „Sie haben ihn (den 32-Jährigen, Anm.) mit voller Wucht über den Gang geschleudert und dann über den Boden gezerrt“, sagte die junge Frau beim Prozessauftakt im Sommer 2014. Sie habe sehen wollen, was mit ihrem Freund passiert. „Ich hatte weder eine Dose in der Hand, noch hab’ ich versucht, jemanden damit anzugreifen“, sagte die Jus-Studentin.

Die beiden erhoben im Zuge der Ermittlungen schwere Vorwürfe gegen die Polizei, denen das Gericht jedoch keinen Glauben schenkte - mehr dazu in Anwalt: Paar von Polizei misshandelt (wien.ORF.at; 8.11.2013) und Prozess nach Partyschiff-Eklat (wien.ORF.at; 1.7.2014).

Berufung nach Urteil angekündigt

Der 32-Jährige wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Verleumdung zu neun Monaten bedingter Haft und zu einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Seine Freundin, die beim Schlussplädoyer des Privatbeteiligtenvertreters erzürnt den Saal verließ, wurde von Richterin Olivia-Nina Frigo zu sechs Monate bedingt wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie wegen Verleumdung verurteilt.

Auch sie muss eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro zahlen. Ihr Freund muss dem attackierten Polizisten ein Schmerzensgeld in der Höhe von 400 Euro zukommen lassen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Josef Wegrostek wollen in Berufung gehen.