Großvater missbrauchte 8-Jährige: Bedingte Haft

Ein 71-Jähriger, der sich an der Enkelin seiner langjährigen Lebensgefährtin vergangen hatte, ist am Straflandesgericht zu einem Jahr bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 39.600 Euro verurteilt worden.

„Ich schäme mich zu Tode für diese Tat“, hatte der Mann zuvor gestanden. Der gut situierte, kunst- und kulturbeflissene Mann, der über Wohnsitze in Rom und Wien verfügt, ein Barvermögen von 800.000 Euro besitzt und eine monatliche Pension von 4.000 Euro netto bezieht, hat sich in die Enkelin seiner langjährigen Lebensgefährtin verliebt, wie er vor Gericht erzählte. Er beließ es nicht bei bloßen Gefühlen. Gerne brachte er die Kleine zu Bett und las ihr „Gute Nacht“-Geschichten vor - um das Mädchen anschließend zu Berührungen und Handlungen aufzufordern bzw. solche selbst vorzunehmen.

Verteidiger: Angeklagter „nicht pädophil“

Es handle sich um einen „regredierten Täter“, der sich infolge von Beziehungsproblemen mit seiner Partnerin dem Kind zugewandt habe, stellte Verteidiger Helmut Graupner fest: „Er ist nicht pädophil.“ Es habe „eine besondere Gelegenheit in der Familie gegeben, die er ausgenützt hat“, meinte der Anwalt.

Der Angeklagte erhob sich zu Beginn seiner Befragung und legte im Stehen ein Geständnis ab. Was er gemacht habe, sei „ein Schock in meinem Leben“ gewesen: „Ich wusste nicht, was mich dazu geführt hat.“ Seit er psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehme, sehe er klarer. „Es war ein sexuelles Defizit vorhanden, das ich schrecklicherweise mit einem Kind kompensiert habe“, sagte der 71-Jährige, während keine zwei Meter hinter ihm seine Lebensgefährtin in der ersten Zuhörer-Reihe im Publikum saß.

Haftung für Folgeschäden

Die Anklage umfasste einen Tatzeitraum von zweieinhalb Jahren. Ende 2014 hatte die Schülerin ihrer Mutter von den Erlebnissen mit dem Großvater erzählt, der daraufhin festgenommen wurde. Zwei Monate verbrachte der Mann in U-Haft. Verteidiger Graupner betonte, sein Mandant habe bereits ein halbes Jahr bevor die Strafverfolgungsbehörden von dem Missbrauch Kenntnis erlangten mit einer Therapie begonnen, um sein Leben wieder in den Griff zu kriegen.

Das Gericht trug dem Angeklagten auch eine finanzielle Wiedergutmachung auf. Er muss dem Mädchen binnen zehn Tagen ab Rechtskraft des Urteils 10.000 Euro bezahlen. Außerdem haftet er für allfällige zukünftige seelische Folgeschäden. Weiters muss er seine Psychotherapie fortsetzen und darüber vierteljährlich dem Gericht Bericht legen.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Großvater nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Der Senat ging am Ende der Verhandlung, die über weite Teile unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, davon aus, dass es - entgegen der Anklage - zu keiner vaginalen Penetration der Unmündigen gekommen war und bei dieser dahin gehend eine „Scheinerinnerung“ zum Tragen komme. Folglich lag formell kein schwerer, sondern ein sexueller Missbrauch im Sinne des § 207 Strafgesetzbuch (StGB) vor, der einen Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht.

Bei der Strafbemessung wurden dem Großvater seine bisherige Unbescholtenheit sowie sein Geständnis mildernd angerechnet. Richterin Martina Hahn nannte dieses „reumütig“. Der Angeklagte habe „gezeigt, wie sehr ihm das leidtut und dass er wirklich mit dem Opfer mitfühlt“.