Preisabsprache: 653.000 Euro Strafe für Vöslauer
„Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter nicht alkoholischer Getränke, insbesondere Mineralwasser, im Zeitraum zwischen Jänner 2007 und Dezember 2012“, heißt es in der Entscheidung des Kartellgerichts. Im Rahmen dieser „vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen“ seien zwischen Vöslauer und dem Lebensmitteleinzelhandel mehrmals die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt worden. Diese Wiederverkaufspreise seien vom Handel in bestimmten Fällen auch umgesetzt worden.
Vöslauer
Entscheidung bereits rechtskräftig
Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass Vöslauer die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vor Beginn der Untersuchung freiwillig beendet hatte. Weil die Parteien auf Rechtsmittel verzichteten, ist die Entscheidung des Kartellgerichts rechtskräftig.
In den vergangenen Jahren waren der Lebensmittelhandel und die Hersteller wegen „vertikaler Preisabsprachen“ im Fokus der Wettbewerbshüter. Die BWB warf Händlern, Molkereien und Brauereien vor, Endverkaufspreise für Produkte durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt zu haben. Die höchsten Bußgeldstrafen entfielen bisher auf REWE (20,8 Mio. Euro), Spar (drei Mio. Euro, nicht rechtskräftig), Berglandmilch (1,1 Mio. Euro) und Brau Union (750.000 Euro).
AK fordert Kartellbußgelder für Konsumentenschutz
Die Arbeiterkammer (AK) fordert erneut, einen Teil der Bußgelder aus Kartellverfahren dem Konsumentenschutz zu widmen, wie es das Regierungsprogramm bereits vorsieht. Anlass war das Urteil gegen Vöslauer. Solche Kartellbußen fließen derzeit allgemein ins Bundesbudget - mehr dazu in help.ORF.at.