Staatsanwalt sieht in Mail keine Morddrohung

Das Justizministerium überprüft derzeit ein eingestelltes Verfahren gegen einen mutmaßlichen Stalker, berichtet „profil“. Der Mann soll eine Frau in einer E-Mail mit dem Betreff „hammermord“ bedroht haben. Für die Staatsanwaltschaft Wien war das keine Morddrohung.

„ich warte vor deiner haustür und schlage mit meinem hammer in dein gesicht herein“, war demnach in der Mail des Beschuldigten zu lesen. Das Verfahren hat die Staatsanwaltschaft dennoch eingestellt.

Anwalt: Gefährliche Drohung mündlich oder per E-Mail

Begründet wurde das gegenüber „profil“ damit, dass die Tathandlungen "im Hinblick darauf, dass die Drohungen „bloß" per E-Mail vorgenommen wurden nicht nach (...) § 107 Abs 1 und 2 StGB (Gefährliche Drohung, Anmerkung) zu qualifizieren“ sind.

Eine E-Mail ist also an sich als harmlos aufzufassen? Der Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz erläuterte gegenüber dem Nachrichtenmagazin, dass eine gefährliche Drohung sowohl mündlich, als auch per E-Mail erfolgen könne. „Und man muss als Opfer nicht unbedingt warten, bis jemand mit einer Waffe vor einem steht“, so Pilz. Das Justizministerium will den Fall jetzt näher untersuchen. So soll überprüft werden, ob angemessen auf Online-Drohungen reagiert wurde.

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