Sonderermittler im Fall Bakary J. eingeschaltet

Vier Fremdenpolizisten haben die Wohnung des Folteropfers Bakary Jassey aufgesucht - laut Polizei nach einem Hinweis der Meldebehörde. Jetzt wird das Büro für besondere Ermittlungen eingeschaltet. Auch Bakary Jassey soll als Zeuge einvernommen werden.

Bakary Jassey war nicht zuhause, als Ende April vier Männer vor seiner Wohnung auftauchten. Sie hätten sich gegenüber einem Mitbewohner von Jassey als Polizisten ausgegeben und die Wohnung durchwühlt, berichtete das ORF-Magazin „Thema“ am Montag - mehr dazu in Fremdenpolizisten in Wohnung von Bakary J..

Dienstagabend stellte die Polizei klar, dass es sich dabei um Fremdenpolizisten handelte, die in der Wohnung nach Personen mit „vermutlich gefälschten Dokumenten“ suchten. Der Verdacht erhärtete sich aber nicht. Die vier Polizisten sagten, dass sie sich ordnungsgemäß ausgewiesen und die Wohnung nicht durchsucht haben.

Anzeige nicht entgegengenommen

Die Causa ist damit aber noch nicht beendet, sondern wandert polizeiintern von der Beschwerdestelle ins Büro für besondere Ermittlungen, wie Peter Jedelsky von der Wiener Polizei gegenüber wien.ORF.at bestätigte. Die betroffenen Beamten sollen befragt werden.

Zwei Akten werden dabei geführt, einerseits geht es um die angebliche Wohnungsdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl, andererseits um die Nichtentgegennahme einer Anzeige von Bakary Jassey. Er war nach dem Vorfall zu einer Polizeiinspektion gegangen, um eine Meldung zu machen.

Im Fall der Anzeige soll Bakary Jassey auch als Zeuge und Opfer befragt werden, sagt seine Anwältin Susanne Kurtev. Sie kann sich allerdings nicht erklären, wie es zu diesem Hinweis der Meldebehörde gekommen ist. „Mein Mandant hat als Hauptmieter nie eine Unterschrift geleistet.“

Schadenersatzverfahren läuft weiter

Abgesehen davon läuft das Schadenersatzverfahren gegen die ehemaligen Polizisten, die Bakary Jassey 2006 in einer ehemaligen Lagerhalle misshandelt hatten, weiter. Die Ex-Beamten hatten beantragt, dass das Verfahren ausgesetzt wird, bis über die Wiederaufnahme des Strafprozesses entschieden wird. Das Oberlandesgericht lehnte diesen Antrag ab. Derzeit ist ein Sachverständiger damit beschäftigt, einen Befund über die physische Schmerzen des Folteropfers zu erstellen, sagt Kurtev gegenüber wien.ORF.at.

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