Casinolizenzen vor Verwaltungsgericht

Die Vergabe der neuen Casinolizenzen hat ein gerichtliches Nachspiel. Am Dienstag wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) über die Konzession für das Palais Schwarzenberg verhandelt. Die unterlegenen Casinos Austria hatten gegen den Bescheid des Finanzministeriums Beschwerde eingelegt.

Bei der mündlichen Verhandlung schossen sich die Rechtsvertreter der Casinos Austria eingangs auf den beratenden Beirat ein, den das Finanzministerium für die Vergabe eingerichtet hat. Der Beirat hatte dem Ministerium letztendlich empfohlen, den Zuschlag an ein schweizerisch-deutsches Konsortium, das im Palais Schwarzenberg einen Spieltempel aufziehen will, zu vergeben.

Casinos schossen sich auf Beirat ein

Im Vorfeld der Ministeriumsentscheidung hatte es jedoch Gerüchte darüber gegeben, dass die Casinos Austria vom Beirat favorisiert worden wären, dass man jedoch aufgrund von politischem Einfluss umgeschwenkt sei. Der Beirat - geleitet wurde dieser vom langjährigen Sektionschef im Finanzministerium, Wolfgang Nolz - hat dies stets dementiert.

Die Casinos Austria hätten in Wien ein zusätzliches Casino im 15. Gemeindebezirk bauen wollen. Sie haben bereits eine Spielbank in der Kärntner Straße. Der von den Casinos engagierte Rechtsexperte Alexander Egger bezweifelt, dass die Mitglieder des Beirats über die erforderliche Expertise verfügten, wie er bei Gericht sagte. Außerdem vermissten die Casinos Akteneinsicht, was die Dokumentation der Beiratsentscheidung betrifft. „Die Dokumentation ist so mangelhaft, dass dies dem Transparenzgebot widerspricht“, sagte Casinos-Anwalt Gerald Ganzger.

Roulette

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Die Vertreter der Republik indes verteidigten die Arbeit des Beirats und betonten unter Verweis auf das Glücksspielgesetz (GSpG), dass die Entscheidung über den Konzessionszuschlag dem Finanzminister obliege. Die Behörde, in diesem Fall das Finanzministerium, sei nicht an die Empfehlung des Beirats gebunden.

Das Gericht wollte ganz genau wissen, welches Fachwissen die einzelnen Beiratsmitglieder hatten und was die tatsächliche Funktion des Gremiums war. „Gesetz lesen können wir selber“, es sei „wichtig zu wissen, was die Aufgaben des Beirats sind“, so einer der Richter. Auf die Frage, wer im Beirat für das Kriterium Infrastruktur zuständig war, gaben die Republiksvertreter keine Antwort.

Starttermin ursprünglich am 1. Juli 2015

Das Gericht thematisierte auch mögliche „Doppelgleisigkeiten“ zwischen einer Glücksspiel-Arbeitsgruppe im Ministerium und dem Beirat. Die Richter vermissten vor allem die Dokumentation der Tätigkeit der Arbeitsgruppe, die nach Angaben der Republiksvertreter „vorbereitende“ Arbeiten für den Beirat vorgenommen hat.

Der Starttermin für die drei neuen Casinos in Wien und Niederösterreich war ursprünglich mit 1. Juli des heurigen Jahres festgelegt. Die beiden anderen Zuschläge hat der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic erhalten - für seine Spielhalle im Wiener Prater sowie für ein Projekt in Bruck an der Leitha. Auch gegen diese Bescheide haben die Casinos Austria Beschwerde eingelegt.

Entscheidung ergeht schriftlich im Sommer

Hinter dem vorerst siegreichen Projekt im Palais Schwarzenberg steht die Plaza 3 Entertainment Development AG, ein Konsortium aus der deutschen Gauselmann-Gruppe und der Schweizer Stadtcasinos Baden AG. Gauselmann ist in Österreich mit der Sportwettenkette Cashpoint vertreten. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfte höchstwahrscheinlich schriftlich im Sommer ergehen.

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