Milde Strafe nach Überfall auf Anwalt

Ein Schöffensenat hat am Dienstag einen 50-Jährigen wegen schwerer Nötigung zu zwei Jahren Haft, davon 23 Monate bedingt, verurteilt. Der Mann hatte einen Anwalt bedroht. Dem Anwalt wurden 500 Euro zugesprochen.

Da der international tätige Manager den unbedingt ausgesprochenen Strafteil von einem Monat bereits verbüßt hat - er befand sich sechs Wochen in Untersuchungshaft, was ihm auf die Strafe anzurechnen war -, muss er nicht wieder ins Gefängnis. Staatsanwalt Markus Berghammer legte allerdings Berufung gegen die Strafhöhe ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Geständis zu Prozessauftakt

„Es war exakt so, wie es in der Anklage steht“, legte der Hauptangeklagte vor Gericht ein Geständnis ab. Laut Anklage überfiel der 50-jährige Manager in Mafia-Manier einen Wiener Anwalt in seiner Kanzlei. Er habe auf die Bitte eines Freundes gehandelt.

Der 54-jährige Freund hatte als Geschäftspartner gemeinsam mit dem Anwalt ein Immobilien-Geschäft in der Donaustadt vorbereitet. Kurz vor dem Verkauf der Immobilie soll der Anwalt jedoch den Geschäftspartner torpediert haben, woraus ein Schaden von über 600.000 Euro entstanden sei.

Im Februar vereinbarte eine Frau einen Termin mit dem Anwalt, bei dem auch der Freund des Geschäftspartners, der heute vor Gericht stehende Manager, mitkam. Plötzlich nahm dieser eine Pistole, bedrohte den Anwalt und sagte, er könne sich freikaufen, wenn ihm sein Leben etwas wert sei.

„Du kannst dich für 400.000 Euro freikaufen“

„Ich habe den Auftrag dich umzubringen, aber du kannst dich für 400.000 Euro freikaufen“, soll der Mann gesagt haben. In Todesangst gab der Jurist zu verstehen, er könne allenfalls 100.000 Euro aufbringen, worauf ihn sein bewaffnetes Gegenüber aufforderte, ihm mithilfe eines auf dem Schreibtisch befindlichen Laptops seinen Kontostand nachzuweisen.

Dem kam der Anwalt, dem die Hände auch noch mit einem Kabelbinder gefesselt wurden, nach. Zusätzlich wurde der Jurist auch noch mit einer Spritze und einer Gartenschere bedroht sowie mit der Pistole auf den Kopf geschlagen. Er wurde damit dazu gebracht, Blankounterschriften zu tätigen und Aktenteile eines Immobiliengeschäfts zu unterzeichnen. Einen Tag später, bei der vereinbarten Übergabe von 100.000 Euro, wurde der 50-Jährige festgenommen.

Angeklagter sah sich moralisch im Recht

Er sei davon ausgegangen, dass der befreundete Makler „zumindest ein moralisches Recht auf das Geld hatte“, so der Angeklagte vor Gericht. Dass sich der von ihm massiv Bedrohte an die Polizei wenden könnte, „war mir nicht von vornherein klar“.

Auch Mitangeklagte geständig

Ein Geständnis legte auch eine intime Freundin des 50-Jährigen ab, die sich als Beitragstäterin zu verantworten hatte. Sie hatte sich unter falschem Namen einen Termin bei dem Anwalt geben lassen und den Manager in die Kanzlei gebracht, wobei sie wusste, was dieser im Schilde führte. Dafür wurde sie rechtskräftig zu acht Monaten bedingt verurteilt.

Nicht schuldig bekannte sich dagegen der angebliche Auftraggeber des Ganzen, der Makler, dem Staatsanwalt Markus Berghammer neben der Erpressung auch schweren Betrug und Untreue zu Lasten des Anwalts vorwarf. Da hinsichtlich des Maklers ergänzende Beweisaufnahmen nötig waren und vor allem die Zeugenbefragung des Anwalts unumgänglich ist, wurde das Verfahren gegen den 54-Jährigen formell ausgeschieden. Am 8. März wird weiterverhandelt.