Causa Krauss: Ex-Klubchef Schicker verurteilt

Der ehemalige Wiener SPÖ-Klubobmann Rudolf Schicker ist am Freitag wegen „Übler Nachrede“ verurteilt worden. Er hatte den Vorwurf antisemitischer Äußerungen erhoben. Maximilian Krauss (FPÖ) fühlte sich angesprochen und klagte.

Anlass für den Gerichtstermin im Wiener Landesgericht war eine Pressemitteilung vom 28. September 2014. In dieser ging es vor allem um den Wiener SPÖ-Gemeinderatsabgeordneten Omar Al-Rawi, den die FPÖ zuvor zum Rücktritt aufgefordert hatte. Schicker - damals noch Chef der roten Rathaus-Riege - ließ dem damaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus ausrichten, dass die SPÖ selbst entscheide, wen sie ins Rennen schicke.

Schicker: Vorwurf galt Gudenus

„Wer von der SPÖ mit einem Gemeinderats-Mandat bedacht wird, entscheiden immer noch wir, Herr Gudenus. Das machten Sie mit Maximilian Krauss ja auch, den Sie bereits in der Rolle des Vizepräsidenten des Stadtschulrates gesehen haben. Dass er für diese Funktion abgelehnt wurde, ist nicht verwunderlich. Mit antisemitischen Aussagen macht man sich halt generell und insbesondere in Wien keine Freunde, Herr Gudenus“, so Schicker damals.

Der nach der Wahl 2015 abgelöste SPÖ-Klubvorsitzende machte am Freitag vor Richter Thomas Spreitzer geltend, dass er mit den „Aussagen“ nicht Krauss, sondern Gudenus gemeint habe. In dessen Familie seien antisemitische Äußerungen nämlich bereits vorgekommen, versicherte Schicker, der auf „nicht schuldig“ plädierte. Auch grammatikalisch gehe aus dem betreffenden Satz klar hervor, dass er den blauen Klubobmann angesprochen habe, befand der beklagte Ex-Politiker.

Urteil nicht rechtskräftig

Das sah der Richter keineswegs so: „Die Aussagen sind nur so zu verstehen, dass Sie sich auf den Herrn Krauss beziehen.“ Dieser sei jedoch bisher nicht durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. Schicker habe beabsichtigt, Krauss in ein „bestimmtes politisches Licht“ zu rücken. Der einstige Klubobmann und Stadtrat wurde zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 40 Tagsätzen zu je 150 Euro verurteilt - also zu insgesamt 6.000 Euro. 1.500 Euro wurden unbedingt verhängt, der Rest bedingt nachgesehen.

Rechtskräftig ist der Spruch noch nicht. Schicker erbat sich nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt Michael Pilz Bedenkzeit. Dass der Prozess erst jetzt stattfindet, hat übrigens mit dem Ende der Polit-Karriere Schickers zu tun - der zuvor durch die Immunität geschützt war.