Anonymverfügungs-System: Volksanwalt prüft

„Gravierende Mängel im System“ ortet die Volksanwaltschaft, nachdem ein Autofahrer noch einmal bestraft wurde, weil er statt 56 Euro 57 Euro - also um einen Euro zu viel - bezahlt hatte. Die Volksanwaltschaft leitete nun eine Prüfung ein.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sei nicht nachvollziehbar, so Volksanwalt Peter Fichtenbauer am Donnerstag in einer Aussendung: „Wenn ein Betrag fristgerecht und mehr als ausreichend bezahlt wird, darf das für die Betroffenen nicht zum Verhängnis werden. Auf diese Weise fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger von der Rechtsordnung gefrotzelt.“

57 statt 56 Euro überwiesen

Wie „Die Presse“ am Montag berichtete, war ein Autofahrer in Wien mit 71 statt erlaubter 50 km/h erwischt worden. Er bezahlte die Anonymverfügung mittels Onlinebanking und überwies 57 statt der verlangten 56 Euro. In weiterer Folge leitete die Behörde ein Strafverfahren gegen den Mann ein und verhängte 70 Euro Strafe.

Das Verfahren landete beim VwGH, der die Entscheidung bestätigte. Denn laut VwGH muss die Anonymverfügung nicht nur fristgerecht, sondern auch mit dem richtigen Betrag überwiesen werden.

„Amtswegiges Prüfverfahren“ eingeleitet

Fichtenbauer sprach von gravierenden Mängeln im System: "Eine bessere elektronische Abwicklung von Überweisungen sollte im 21. Jahrhundert schon adaptiert sein.“ Er leitete in diesem Fall ein amtswegiges Prüfverfahren ein.

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