Bakary Jassey: Rechtsmittel gegen Urteil

Nach dem Urteil gegen Bakary Jassey in einem Verfahren um Schmerzensgeld hat seine Anwältin Rechtsmittel angekündigt. Jassey zeigte sich in einem ORF-Interview „sehr schockiert“ über das Urteil.

Bakary Jassey hatte über bereits von der Finanzprokuratur erhaltene 110.000 Euro in einem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik hinaus weitere 384.000 Euro eingeklagt. Dies wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen in erster Instanz nun zurück.

Demnach bestätigte das Gericht, dass mit der von der Finanzprokuratur geleisteten Zahlung über 110.000 Euro alle finanziellen Ansprüche abgegolten seien. Gleichzeitig bestätigte der Senat aber den Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro, der in der geleisteten Zahlung bereits inkludiert ist.

Bakary Jassey verliert Prozess

Bakary Jassey wurde von Wiener Polizisten schwer verletzt. Seine Klage nach mehr Schmerzensgeld wurde nun in erster Instanz abgewiesen.

„Kämpfe weiter für Gerechtigkeit“

„Ich bin sehr schockiert, aber ich kämpfe weiter für Gerechtigkeit“, meinte Jassey am Nachmittag in einem „Wien heute“-Interview. Er beteuerte, im Gegensatz zum Urteil, nicht arbeitsfähig zu sein: „Ich bin körperlich nicht stark genug, wegen der körperlichen Schmerzen, an der Wirbelsäule und am Kopf.“

Neben der zusätzlichen Entschädigung wies das Gericht auch die geforderte monatliche Rente von 1.000 Euro sowie das Feststellungsbegehren zurück, wonach die Republik auch für alle zukünftigen Schäden aufkommen müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Offen bleibt, wer für die Kosten der beiden in dem verfahren bestellten Gutachter aufkommen soll. Auch darüber soll erst entschieden werden, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt.

Bakary Jassey und Anwältin Susanne Kurtev

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Anwältin Susanne Kurtev kündigte Rechtsmittel an

Für seine Anwältin Susanne Kurtev kam das Urteil nicht ganz überraschend: „Für uns war schon nach der letzten Verhandlung klar, wie das Verfahren enden wird, da der gerichtliche Sachverständige die Widersprüche im Verfahren nicht aufklären konnte. Die Richterin hat aber unseren Antrag zur Einholung eines neuen Sachverständigen-Gutachtens abgelehnt.“

Kurtev kündigte weitere Schritte an: „Wir werden auf jeden Rechtsmittel einbringen, das ist innerhalb von vier Wochen möglich. Dann wird sich das Oberlandesgericht mit dem Fall auseinandersetzen.“ Von der Begründung des Oberlandesgerichts sei dann abhängig, ob eventuell auch noch der Oberste Gerichtshof oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Causa befasst werden.

Bakary Jassey bei ORF-Interview

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Bakary Jassey im ORF-Interview

110.000 Euro für Anwälte nicht ausreichend

Bakary Jassey wurde im April 2006 nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von WEGA-Polizisten in eine Wiener Lagerhalle gebracht und dort schwer misshandelt - mehr dazu in Der Fall Bakary Jassey - Eine Chronologie. Es gehe ihm „sehr, sehr schlecht“, meinte er am Donnerstag dazu, er habe die Bilder vom April 2006 „immer im Kopf“.

Vergangenen November endete im Justizpalast das Amtshaftungsverfahren um eine finanzielle Entschädigung von Bakary Jassey. Ihm waren von der Finanzprokuratur zuvor 110.000 Euro zugestanden worden, seine Rechtsvertreter hielten diese Entschädigung für nicht ausreichend und klagten daher am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) weitere 384.000 Euro ein - mehr dazu in Fall Jassey: Amtshaftungsverfahren beendet (wien.ORF.at; 26.11.2015).

Bakary J

APA/Helmut Fohringer

Bakary Jassey und die Anwälte Susanne Kurtev und Nikolaus Rast

Polizisten wollten neuen Prozess

Der Spruch hat auch Auswirkungen auf die im Strafverfahren verurteilten Polizisten. Die Republik hatte Regressforderungen angekündigt, was bei einem Stattgeben der Amtshaftungsklage Forderungen in Höhe von an die 500.000 Euro erbracht hätte, die Verfahrenskosten nicht eingerechnet.

Nicht zuletzt deshalb hatten sich die drei Ex-Beamten um eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens bemüht und Geständnisse aus dem Jahr 2006 acht Jahre später widerrufen. Der Wiederaufnahmeantrag war im Dezember 2015 vom Wiener Oberlandesgericht rechtskräftig abgelehnt worden - mehr dazu in Fall Bakary Jassey: Antrag wieder abgelehnt.

In erster Instanz hatte das Straflandesgericht den Wiederaufnahmeantrag von drei ehemaligen Polizisten im August 2015 abgewiesen. Die Ex-Polizisten legten dagegen Beschwerde ein - mehr dazu in Bakary Jassey: Kein neues Verfahren für Polizisten (wien.ORF.at; 10.8.2015).