Diversion nach Mähtraktor-Unfall

1.000 Euro Geldbuße für einen Fahrfehler, der von einem Verkehrstechniker nachgewiesen und durch den eine 73-Jährige schwer verletzt wurde: So lautet das Urteil nach einem Mähtraktor-Unfall im Vorjahr im Stadionbad.

16 Jahre lang besuchte eine 73-jährige Frau regelmäßig das Stadionbad, bevor es im Mai des Vorjahres zu dem Unfall kam. Der Bademeister, der mit einem Traktor das Gras mähte, stieß die Frau von hinten nieder und überrollte sie mit einem Vorder- und Hinterrad des Traktors. Die Frau wurde schwer verletzt, zwei Monate lag sie im Krankenhaus. An den Unfall konnte sie sich danach nicht mehr erinnern - mehr dazu in Stadionbad: Frau von Mähtraktor niedergestoßen.

Frau im Krankenbett

ORF

Die schwer verletzte Pensionistin musste zwei Monate im Spital bleiben

Bademeister gab Fahrfehler zu

Ein Verkehrstechniker schloss ein technisches Gebrechen als Unfallursache aus. Der Unfall sei vielmehr auf fahrtechnische Mängel zurückzuführen. Der Bademeister habe in einem Abstand von höchstens einem halben Meter an der Frau und ihrem Mann vorbeifahren wollen, das Manöver gelang aber nicht.

Nach der Erörterung des Gutachtens gab der Angeklagte zu, einen Fahrfehler begangen zu haben. Zu Prozessbeginn hatte er noch auf „nicht schuldig“ plädiert. Auf Basis seines Schuldeingeständnis bot ihm die Richterin eine Diversion an, die der 50-Jährige akzeptierte. Damit entging er einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und gilt - sofern er bis Anfang Juli die 1.000 Euro bezahlt - weiter als gerichtlich unbescholten.

Freispruch für Vorgesetzten des Bademeisters

Der mitangeklagte Vorgesetzte des 50-Jährigen wurde freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, dem mit dem Rasenmähen betrauten Bademeister die Funktionsweise des Traktors nicht näher gebracht zu haben. Der Bademeister hatte im Ermittlungsverfahren behauptet, es habe grundsätzlich keine Einschulung in den Gebrauch der technischen Geräte stattgefunden und er habe in den vorangegangenen Saisonen stets nur mit dem Kärcher gearbeitet und die Becken gereinigt.

Dieser Darstellung schenkte die Richterin nach der Einvernahme zahlreicher Zeugen keinen Glauben. Sie ging davon aus, dass der Vorgesetzte eine Einschulung angeordnet hatte und darauf vertrauen konnte, dass eine solche auch durchgeführt wurde. Somit sei ihm „kein Verschulden vorzuwerfen“.

Sämtliche finanzielle Forderungen erfüllt

Die Versicherung der Wiener Sportstätten, die Gesellschaft betreibt das beliebte Freibad neben dem Ernst-Happel-Stadion, hat sämtliche finanziellen Ansprüche der 73-Jährigen mittlerweile beglichen, so Josef Wegrostek, der Rechtsvertreter der Geschädigten. Der Anwalt hatte über 100.000 Euro an Schadenersatz und Schmerzengeld geltend gemacht. Die Gerichtsentscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die Anklagebehörde hat drei Tage Zeit, um dagegen allenfalls Rechtsmittel einzulegen.

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