Missbrauch an Vierjähriger: 17 Monate Haft

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses ist ein 56-Jähriger im Landesgericht verurteilt worden. Der Mann soll die vierjährige Enkelin seiner Lebensgefährtin missbraucht haben.

Einem kinderpsychiatrischen Gutachten zufolge war bei der Kleinen altersbedingt weder Aussagefähigkeit noch Aussagetüchtigkeit gegeben, so dass eine zeugenschaftliche Einvernahme nicht infrage kam. „Das darf aber nicht heißen, dass das man das außer achtlassen kann, was sie zu Hause erzählt hat“, stellte die Richterin in der Urteilsbegründung fest.

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde zu 17 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Sein Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin war mit der Entscheidung einverstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kein anderer Täter möglich

Beim Angeklagten handelte es sich um dem ehemaligen Lebensgefährten der Großmutter des Mädchens. Die Kleine und ihre Geschwister nannten ihn Opa. Nachdem sie am 26. Dezember 2013 mit dem Mann den Vormittag verbracht hatte, erzählte das Kind, der Opa habe ihr „wehgetan“. Wie sich zeigte, wies das Mädchen im Intimbereich Verletzungen auf.

Zwar fanden sich bei einer DNA-Untersuchung keine Merkmale des Angeklagten am bzw. im Körper des Kleinkinds. Allerdings stellte eine Gerichtsmedizinerin fest, dass die vorliegenden Befunde „die Diagnose eines sexuellen Missbrauchs erlauben“. Sie ging davon aus, dass die Verletzungen frisch waren und somit wenige Stunden, bevor Blutspuren in der Unterhose des Kindes entdeckt wurden, entstanden sein mussten.

Diese Beweislage genügte dem Gericht für einen Schuldspruch, zumal außer dem „Wahlopa“ im fraglichen Zeitraum keine andere Person als möglicher Täter infrage kam. „Es ergibt sich ein sehr konsistentes Bild, das vom Missbrauch durch den Angeklagten zeugt“, so die Richterin. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und die lange Verfahrensdauer mildernd berücksichtigt.