Prozess: Ex-Freund in U-Haft gebracht

Mit der Behauptung, ihr Ex-Freund habe sie mit einer Pistole bedroht, hat eine 21-Jährige den Mann in Untersuchungshaft gebracht. Am Montag musste sich die Frau wegen schwerer Nötigung vor Gericht verantworten.

Im Dezember 2015 lief der 38-Jährige der 21-Jährigen zufällig über den Weg, als die Schülerin in Begleitung eines anderen Mannes aus dem Kino kam. Dass die Maturantin auf das Treffen überaus nervös reagierte, machte ihn stutzig. Er begann mit dem anderen Mann eine Unterhaltung. „Ich hab’ ihm gesagt, dass ich zwei Jahre mit ihr z’samm bin. Da hat er mir gesagt, er ist schon drei Jahre mit ihr zusammen. Sie ist zweigleisig gefahren. Sie hat gleichzeitig zwei Beziehungen gehabt“, berichtete er im Straflandesgericht.

Er habe daraufhin die Beziehung beendet, aber das Geld für einen gemeinsamen Urlaub, ihre Arztrechnungen und ihren Führerschein zurückverlangt. Dass er dabei Drohungen ausstieß oder ihr gar eine Schusswaffe ansetzte, sei nicht richtig. Als sie die 4.500 Euro bezahlte, habe er vielmehr dem Nebenbuhler über WhatsApp eine Nachricht zukommen lassen, dass die Sache damit erledigt sei.

U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr

Am 23. Jänner ging die 21-Jährige allerdings zur Polizei und erstattete Anzeige, weil sie von ihrem Freund weiter massiv unter Druck gesetzt würde. Er habe ihr eine Pistole gegen Kopf und Bauch gedrückt und Geld verlangt. Über den 38-Jährigen, der in der Vergangenheit wegen Suchtgifthandels mehr als fünf Jahre verbüßt hatte, wurde darauf wegen Tatbegehungsgefahr die U-Haft verhängt. Bereits einen Tag später kam der Mann aber wieder frei, nachdem die 21-Jährige zwischenzeitlich ihre Angaben korrigiert und wörtlich erklärt hatte, sie habe „das frei erfunden“.

Obwohl die Frau am 1. Februar wieder zur Polizei marschierte und zu Protokoll gab, es habe sich doch alles so zugetragen wie sie beim ersten Mal geschildert hatte, blieb der 38-Jährige bis zur Verhandlung auf freiem Fuß.

Sie habe „ein schlechtes Gewissen“ bekommen bzw. sei vom Bruder ihres Ex-Freunds gebeten worden, ihn zu entlasten, erklärte die 21-Jährige nun als Zeugin. Daher habe sie ihre an sich richtigen Angaben zurückgezogen, aber sich nach einigen Tagen doch eines Besseres besonnen und diese auf einem anderen Kommissariat „wieder hergestellt“.

Kontakt zum Angeklagten blieb aufrecht

Die Verhandlung warf allerdings Fragen nach der Glaubwürdigkeit der jungen Frau auf. Es stellte sich heraus, dass sie noch Wochen nach dem angeblichen Droh-Szenario Kontakt zum Angeklagten aufnahm, indem sie ihm beispielsweise SMS schrieb."

Ihre Behauptung, die Beziehung sei zu Weihnachten schon beendet gewesen, weil sie sich vor ihm gefürchtet hätte, konnte dieser widerlegen. Er präsentierte dem Richter mit seinem Handy aufgenommene Fotos, die die beiden beim Feiern zeigten. Die Aufnahmen waren um 2.00 Uhr in der Früh entstanden. Auf die Frage des Richters, warum sie nicht gleich zur Polizei gegangen sei, als ihr die Pistole angesetzt wurde, meinte die 21-Jährige: „Ich kann Ihnen keine plausible Erklärung geben.“

Der Verteidiger des 38-Jährigen zeigte sich von einem Freispruch überzeugt: „Sie hat nachweislich auf der Polizei gelogen. Und wer ein Mal lügt, dem glaubt man nicht.“ Der Richter fällte am Ende allerdings ein Unzuständigkeitsurteil. Grund: Die Staatsanwaltschaft hätte die Sache als schwere Erpressung bzw. Raub anklagen müssen. Dafür ist allerdings kein Einzelrichter zuständig. Die Verhandlung muss damit in einigen Monaten vor einem Schöffensenat neu durchgeführt werden.