Bakary Jassey: Chance auf mehr Schadenersatz
110.000 Euro erhielt Jassey von der Republik Österreich als finanzielle Wiedergutmachung für die erlittene Folter durch Polizeibeamte. Dieser hielt diese Summe jedoch nicht für ausreichend und klagte im Vorjahr weitere 384.000 Euro ein. Das Wiener Zivillandesgericht wies dieses Begehren jedoch zurück, ebenso eine geforderte monatliche Rente von 1.000 Euro und die beantragte Haftung der Republik für allfällige zukünftige, derzeit noch nicht bekannte Folgeschäden - mehr dazu in Bakary Jassey: Rechtsmittel gegen Urteil.
APA/HELMUT FOHRINGER
Kritik an psychiatrischem Gutachten
Der OLG hob das Ersturteil nun auf. Der Grund. Ein psychiatrisches Gutachten zu den psychischen Folgen der Polizeifolter erschien dem Gericht nicht ausreichend. „Das OLG hat die Gerechtigkeit wieder hergestellt", kommentierte Jasseys Anwalt Nikolaus Rast am Freitag gegenüber der APA den Beschluss des OLG.“ Und weiter: „Für mich war nie nachvollziehbar, wie man diesem Gutachten folgen konnte, das den Erkenntnissen einer renommierten, erfahrenen Gerichtspsychiaterin widersprochen hat.“
Laut der Expertise, auf die sich das Zivillandesgericht bezog, war bei Jassey keine posttraumatische Belastungsstörung gegeben. Er selbst machte in seiner Einvernahme vor dem Gericht allerdings geltend, auf Schmerzmittel und sonstigen Medikamente angewiesen zu sein, weil er infolge der erlittenen Polizeigewalt noch immer an Angstzuständen und Depressionen leide. Der Akt wird nun wieder dem Zivillandesgericht zugewiesen, wo er von einem neuen Richter behandelt werden muss. Verhandlungstermin gibt es noch keinen.
Schwere Misshandlung in Lagerhalle
Bakary Jassey wurde im April 2006 nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von WEGA-Polizisten in eine mittlerweile abgerissene Lagerhalle am Wiener Handelskai gebracht und von den Beamten dort schwer misshandelt - mehr dazu in Der Fall Bakary Jassey - Eine Chronologie.