18 Monate für Hitlergruß

Weil er im Mai bei der Abschlusskundgebung der FPÖ zur Präsidentenwahl in Favoriten mehrmals den Hitlergruß gezeigt sowie „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen hatte, ist ein 49-Jähriger zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden.

Der „betrunkene Prolet“, wie ihn sein Pflichtverteidiger bezeichnete, nahm die Strafe an, das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte verantwortete sich mit einem „alkoholbedingten Blackout“. Laut der Vorsitzenden des Geschworenengerichts, Sonja Weis, sei das Geständnis mildernd zu werten gewesen, obwohl wegen des Videos hier auch wenig zu leugnen gewesen wäre. Erschwerend wären hingegen die mehrfachen Wiederholungen gewesen.

Durch Alkohol enthemmt

Weit über zehn Spritzer hätten ihn derart enthemmt, dass er am Viktor-Adler-Markt mehrmals den Hitlergruß gezeigt sowie „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen hat. „Alkohol löst die Zunge und lässt jemanden Dinge sagen, die in uns schlummern“, so die Staatsanwältin. Doch die Vorsitzende des Geschworenengerichts, Weis, bemühte sich vergeblich, herauszufinden, welche Einstellung der Rauchfangkehrergehilfe vertritt: „Ich kann auch aufstehen und Lalala schreien. Die wenigsten würden Heil Hitler rufen.“

Aber mehr als „Mir is des egal“ war nicht über die politische Haltung des Mannes zu erfahren. Er würde auch SPÖ-Wahlveranstaltungen besuchen, erweckte der Angeklagte den Eindruck, es wäre ihm mehr um das Spektakel und den Alkohol als um Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer oder FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gegangen.

Nazi-Parolen auf Videoaufnahmen zu hören

Ein Journalist filmte den Angeklagten und seine Freundesrunde. Mehrmals wurden die Nazi-Parolen gegrölt, auch von einem weiteren Freund des Rauchfangkehrers. Dieser wird sich übrigens in einem eigenen Verfahren verantworten müssen. Rund zehn Polizisten, die nur wenige Meter dahinter standen, griffen übrigens erst ein, als sie von dem Zeugen auf das Treiben aufmerksam gemacht wurden.

„War der Angeklagte alkoholisiert?“, wollte die Richterin wissen. „Wenn er nicht auch sonst unter Gleichgewichtsstörungen leidet, schon“, so der Journalist. Gelallt habe er bei seinen Äußerungen aber nicht. Dieser hingegen will sich an kaum etwas erinnern können, an die Vorwürfe schon gar nicht, diese habe er erst auf dem Video gesehen und sei entsetzt gewesen: „Ich hab mir gedacht ‚Um Gottes willen‘. Es war ein riesengroßer Fehler und es tut mir sehr leid.“

Politik ist dem Angeklagten „wurscht“

Politik sei ihm „wurscht“ und danach gefragt, hat für ihn der Zweite Weltkrieg bereits 1944 geendet. Er finde nicht, dass die damalige Zeit „gut war“. „Aber mi hat des nie interessiert, was der Hitler gemacht hat“, sagte der Angeklagte, der bisher nie durch rechtsextreme Handlungen aufgefallen war. Auch mit Ausländern habe er kein Problem.

Das Urteil 18 Monate bedingt ist bereits rechtskräftig. Die bisherigen Vorstrafen seien nicht einschlägig und die zur Gänze auf drei Jahre Bewährung ausgesetzten 18 Monate bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren gerade noch angemessen, so die Vorsitzende des Geschworenengerichts, Weis.