Vergewaltigte 19-Jährige verurteilt

Am Wiener Straflandesgericht ist eine 19-Jährige zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte ihren Stiefvater mit einem Messer verletzt. Dieser soll sie zuvor vergewaltigt und ihr per Handy obszöne Nachrichten geschickt haben.

2009 soll der Stiefvater das Mädchen missbraucht haben. Die Ermittlungen damals wurden eingestellt, weil das Kind seine Anschuldigungen zurückzog. Noch im selben Jahr soll die Zwölfjährige dann vom Stiefvater auch vergewaltigt worden sein, was das Mädchen jedoch nie anzeigte. Jahrelang vertraute es sich niemandem an. Als die Frau nun am Abend des 23. Juli plötzlich obszöne Nachrichten und Bilder von ihrem Stiefvater erhielt, informierte sie die Polizei.

Stiefvater durch Stiche verletzt

Sie bat die Beamten in das Kaffeehaus, das der Stiefvater und die seit zehn Jahren mit dem Mann liierte Mutter gemeinsam betreiben. Die 19-Jährige gab an, ihren Stiefvater zur Rede stellen zu wollen, ein Vorhaben, das aber außer Kontrolle geriet. Denn die Frau stach mit einem Küchenmesser auf ihren Stiefvater ein und verletzte ihn an der linken Hand und der Oberlippe.

Da die Frau den Polizisten zunächst sagte, dass sie ihn umbringen wollte, wurde sie wegen versuchten Mordes drei Tage in Haft genommen. Nachdem die Polizei aber erfuhr, dass die Frau von ihrem Stiefvater vergewaltigt worden sein soll, wurden die Ermittlungen gegen ihn wieder aufgenommen. Auch die obszönen Bilder, die er der Frau geschickt hatte, stellte die Polizei sicher.

Völlig aus der „Mädchenwelt“ herausgerissen

Im Prozess entschlugen sich sowohl der Stiefvater als auch die Mutter der Aussage. Ein Schöffengericht sprach die 19-Jährige wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Sie erhielt eine - rechtskräftige - Verurteilung von 15 Monaten bedingt. Zudem muss sie drei Jahre lang Bewährungshilfe und eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen.

„Die Geschichte (mit dem Missbrauch, Anm.) ist plausibel. Wenn Sie uns das vorgespielt haben, dann müssen Sie in Hollywood auftreten“, meinte Richter Andreas Hautz in seiner Urteilsbegründung. Die junge Frau sei durch den Missbrauch völlig aus ihrer „Mädchenwelt“ herausgerissen worden. Dem Stiefvater wurde ein Schmerzengeldbetrag von 500 Euro zugesprochen.