„Freudenschüsse“ bei Hochzeitsfeier
Die Waffen wurden sichergestellt, teilte die Polizei am Montag mit. Der Besitz von Schreckschusswaffen ist laut Polizeisprecherin Irina Steirer ab 18 Jahren grundsätzlich erlaubt. Gegen den 61-Jährigen lag jedoch bereits ein Waffenverbot vor, daher wurde er wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.
Gegen einen 19-Jährigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen, da er in einer Menschenmenge einen Schuss abgegeben und die Schreckschusswaffe somit missbräuchlich verwendet hatte. Wem der beiden Männer die Waffen gehörten, konnte nicht geklärt werden. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt.