Terrorverdächtiger bleibt in U-Haft

Die Untersuchungshaft des unter Terrorverdacht stehenden 17-Jährigen ist vom Wiener Landesgericht für Strafsachen um weitere vier Wochen verlängert worden. Es besteht laut Gericht Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr.

„Die bisherigen Haftgründe bleiben aufrecht“, meinte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer am Dienstag. Gegen den Jugendlichen wird von der Staatsanwaltschaft wegen terroristischer Vereinigung im Sinn des Paragrafen 278b Strafgesetzbuch (StGB) ermittelt.

Er soll Kontakt zu einem 21-jährigen Deutschen und zwei noch strafunmündigen Zwölfjährigen gehabt und - getragen von radikalislamistischem Gedankengut - Anschlagspläne in Wien verfolgt haben, die allerdings von seinem Verteidiger Wolfgang Blaschitz in Abrede gestellt werden - mehr dazu in Terrorverdacht: Zwölfjähriger verhört.

Sprengsatzanleitungen im Internet

Der 17-Jährige wurde am Montag zum zweiten Mal eingehend vom ermittelnden Staatsanwalt einvernommen. Die Befragung soll bis in die Nachtstunden gedauert haben. Der Verdächtige soll dabei im Wesentlichen seine bisherige Verantwortung aufrechterhalten haben.

Er räumt ein, mit der Ideologie der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sympathisiert und gemeinsam mit dem 21-Jährigen in Deutschland „Testsprengungen“ durchgeführt zu haben, wobei die beiden die Sprengsätze mit Hilfe von Bastelanleitungen aus dem Internet hergestellt haben wollen. An die konkrete Umsetzung eines Attentats will der 17-Jährige allerdings nicht gedacht haben.

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