Datenklau in Staatsanwaltschaft: Geständnis

Gegen eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Wien wird derzeit ermittelt, weil sie geheime Daten weitergegeben haben soll. In ihrer polizeilichen Einvernahme zeigte sich die 50-Jährige nun geständig.

„Sie hat die Vorwürfe eingestanden“, gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, am Donnerstagnachmittag bekannt. Aus Befangenheitsgründen wurden die Untersuchungen nach Korneuburg delegiert. Die Frau war festgenommen worden, wurde nach ihrer Befragung nun aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ein Antrag auf U-Haft wurde nicht gestellt. „Fluchtgefahr war nicht anzunehmen, weil die Frau einen Wohnsitz in Österreich hat. Verdunkelungsgefahr kam nicht mehr infrage, Tatbegehungsgefahr aus naheliegenden Gründen ebenfalls nicht“, sagte Köhl. Die Vertragsbedienstete war unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe außer Dienst gestellt worden, dienstrechtliche Schritte wurden eingeleitet. Gegen die Verdächtige wird wegen Amtsmissbrauchs ermittelt.

Datenweitergabe durch Zufall entdeckt

Die Frau war als Vertragsbedienstete bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt und unter anderem für die Datenerfassung zuständig. Sie soll wiederholt verbotenerweise Daten abgefragt und sich Informationen über anhängige Ermittlungen bzw. Verfahrensstände beschafft haben. Die dem Amtsgeheimnis unterliegenden Inhalte soll sie dann einer vorbestraften 40-Jährigen weitergegeben haben. Wie die Tageszeitung „Österreich“ berichtete, soll die Justizmitarbeiterin von ihrer Bekannten stark unter Druck gesetzt und eingeschüchtert worden sein.

Auf die Schliche kam man der Vertragsbediensteten durch Zufall. Im Zuge anderweitiger Ermittlungen gerieten sie und ihre vermutliche Anstifterin, die ebenfalls festgenommen wurde, ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Bei der 40-Jährigen wurde mittlerweile eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Umfang der Daten offen

Ob die Daten nur die Bekannte der Vertragsbediensteten betrafen oder ob in großem Stil verbotene Abfragen getätigt wurden, wollte Köhl unter Hinweis auf ermittlungstaktische Gründe nicht beantworten. Offen blieb vorerst auch die Frage, ob die Justizmitarbeiterin für die Weitergabe Geld bekommen hat.

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