Tasche mit 2,1 Kilo Cannabis: Freispruch

Ein skurriler Prozess um eine in einer S-Bahn vergessene Sporttasche ist am Dienstag in Wien verhandelt worden. In der Tasche befanden sich 2,1 Kilogramm Cannabis. Der Angeklagte wurde freigesprochen, sein Freund muss nun aber vor Gericht.

Ein Lokführer bemerkte die Tasche am 14. Oktober 2016 und gab sie im Fundbüro der ÖBB am Bahnhof in Floridsdorf ab. Im Fundbüro stellte sich heraus, dass sich in der Tasche Cannabis befand. Abends kam ein 32-jähriger Mann ins Fundbüro und meldete den Verlust seiner Sporttasche. Als vermeintlicher Drogenkurier wurde der Verdächtige umgehend festgenommen - mehr dazu in Drogenkurier vergaß Tasche mit Marihuana.

Freund zu Unrecht belastet

In der polizeilichen Einvernahme belastete der Mann dann einen ehemaligen Schulfreund. Dieser habe ihn am Vortag angerufen und erklärt, er habe in der Schnellbahn seine Tasche vergessen. Auf dessen Bitte hin habe er das Fundbüro aufgesucht und sich nach der Tasche erkundigt. Der 32-Jährige wurde daraufhin wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen seinen Ex-Schulkollegen wurde ein Verfahren nach dem Suchtmittelgesetz eingeleitet.

Es stellte sich jetzt vor Gericht aber heraus, dass der 29-Jährige zu Unrecht belastet wurde. Dessen Ex-Schulfreund gab zu, den Angeklagten fälschlicherweise in die Sache hineingezogen zu haben: „Das war eine erfundene Geschichte, weil ich Angst hatte und sauber rausgehen wollte.“ „Eine Sauerei“, befand der Verteidiger des 29-Jährigen, ehe dieser rechtskräftig freigesprochen wurde.

Keine DNA-Spuren auf der Tasche

Ein DNA-Gutachten erbrachte auch keinen Hinweis, dass der 29-Jährige die Tasche oder das Cannabis angerührt hätte. Aber auch vom 32-Jährigen fanden sich an der beschlagnahmten Sporttasche, am darin befindlichen Suchtgift und am Verpackungsmaterial keine DNA-Spuren. Das Bildmaterial aus den ÖBB-Überwachungskameras wurde mittlerweile gelöscht, da die Polizei die Videoaufzeichnung zur Auswertung nicht rechtzeitig anforderte.

Verfahren wegen Verleumdung

Der 32-Jährige behauptete nun als Zeuge unter Wahrheitspflicht, er selbst habe eine Tasche mit Inline-Skates samt Schutzausrüstung im Zug gelassen. Er habe nach dem Treffen mit seinem Freund noch auf der Donauinsel sporteln wollen.

Dem Vorhalt des Richters, dass er im Fundbüro der ÖBB die Sporttasche mit dem Cannabis noch als seine eigene identifiziert hätte, hielt der Zeuge seine Sehschwäche und seinen damaligen Zustand entgegen: „Ich war richtig betrunken. Außerdem habe ich zwei Dioptrien.“ Die ÖBB-Mitarbeiter hätten ihm die verdächtige Tasche außerdem nur als Foto am Display eines Handys gezeigt - noch dazu in einem dunklen Raum. Da müsse er wohl etwas verwechselt haben.

Mit strafrechtlichen Folgen muss der 32-Jährige aber wohl doch noch rechnen. Für das Anschwärzen seines Freundes, wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Verleumdung einleiten.