Buchhalterin überwies sich selbst 133.000 Euro

Zur Befriedigung ihrer Kaufsucht soll eine Buchhalterin auf das Geld ihres Arbeitgebers zurückgegriffen und innerhalb von zwei Jahren 133.000 Euro unterschlagen haben. Die 51-Jährige wurde dafür zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Die Angeklagte stand nicht zum ersten Mal wegen Untreue vor Gericht: 2009 wurde sie in St. Pölten zu viereinhalb Jahren verurteilt, 800.000 Euro sind daraus noch offen, wozu nun weitere anerkannte 128.000 Euro kommen. Dennoch hatte die kaufmännische Angestellte nach ihrer bedingten Entlassung offenbar kein Problem, einen neuen Job als Buchhalterin zu bekommen - mit uneingeschränkter Überweisungsbefugnis.

Geld für Onlinekäufe

Diese nutzte sie ab September 2014 auch weidlich aus: 44-mal überwies sie nicht nur die entsprechenden Rechnungsbeträge an Firmen, sondern denselben Betrag noch einmal mit derselben Bezeichnung auf ihr eigenes Konto. Mit dem Geld wurde in Geschäften und bei Onlinehändlern wie Zalando und Amazon eingekauft.

Die Manipulationen fielen nicht auf, da in den Kontobewegungen immer nur Sammelüberweisungen aufschienen. Im November 2016 fiel man aus allen Wolken, als man eine Buchung nicht zuordnen konnte und bemerkte, dass sich die Buchhalterin wiederholt Beträge auf ihr Konto gutgeschrieben hatte.

„Blindes Vertrauen“ bei Juniorchef

In dem kleinen Einzelhandelsunternehmen wusste sie sich als fleißig und überarbeitet darzustellen. „Aus Leichtgläubigkeit hatte sie mein blindes Vertrauen“, sagte der Juniorchef bedauernd. Im Nachhinein kam man jedoch drauf, dass man ihre Arbeit „mit einem Augenzwinkern erledigen kann“. Beim Kontrollieren ihres Google-Verlaufs stellte sich nämlich heraus, dass sie die ganze Arbeitszeit mit Surfen im Internet verbracht hatte.

Zwei Tage nach ihrer Kündigung erstattete die Frau nicht nur „Selbstanzeige“, sondern schwärzte ihre Ex-Firma auch noch beim Finanzamt an. Das entsprechende Finanzstrafverfahren wurde mittlerweile eingestellt.

Der Richter wertete das Geständnis der Angeklagten als mildernd, während die erhebliche Vorstrafe und die lange Zeit der Tatbegehung sowie die Schadenshöhe als erschwerende Umstände Eingang in das Urteil fanden. „Sie haben Glück, dass der Gesetzgeber den Strafrahmen von zehn auf drei Jahre gesenkt hat, sonst würde das Urteil ganz anders aussehen.“ Die Frau nahm die 18 Monate an, die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht.