Außenrollläden als Streitpunkt

Aufgrund der vielen Hitzetage in diesem Sommer wollen laut Mietervereinigung viele ihre Wohnungen mit Außenjalousien aufrüsten. Doch das ist gar nicht so einfach, manchmal muss sogar das Denkmalamt zustimmen.

Wenn die Sommersonne tagelang bei den Fenstern hineinscheint und die Wohnung aufheizt, wünschen sich Mieter oftmals Außenjalousien. Doch bevor die nachgerüstet werden dürfen, müssen Vermieter bzw. die Hausverwaltung zustimmen, sonst wird eine Besitzstörungsklage riskiert. Bei denkmalgeschützten Bauten muss außerdem das Denkmalamt seine Zustimmung erteilen.

Rollläden

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Rollläden auf der Außenseite der Fenster erfordern zahlreiche Genehmigungen

Klemmrollos als Alternative

Bei Gebäuden, deren Baubewilligung vor 1953 erteilt worden ist, gilt: Reagiert der Vermieter auf die schriftliche Anfrage nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt das laut Wiener Mietervereinigung als stillschweigende Zustimmung. Sagt er Nein, können die Mieter versuchen, die Jalousien vor der Wiener Schlichtungsstelle oder auch vor Gericht zu erkämpfen.

Um die Chance auf Außenrollos zu erhöhen, bieten Firmen inzwischen übrigens auch Modelle an, die geklemmt und nicht angeschraubt werden müssen. Fenster und Bausubstanz werden dadurch nicht beschädigt.

Auch Klimaanlagen genehmigungspflichtig

Im Sommer haben naturgemäß auch Klimaanlagen Hochsaison. Was aber wenige bedenken: Für die Installation der Geräte braucht es oft eine Baubewilligung. Viele Geräte sind nicht genehmigt, heißt es bei der Baupolizei.

Wer als Privatperson eine Klimaanlage an Wohnbauten installieren will, muss in den meisten Fällen um eine Baubewilligung bei der Baupolizei (MA 37) ansuchen. Der wichtigste Punkt ist dabei die Lärmemission, ob also die Lautstärke der Klimaanlage jemanden beeinträchtigen könnte. Hier gibt es bestimmte Grenzwerte - mehr dazu in Viele Klimaanlagen nicht genehmigt.

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