Anklage gegen Renault-Bande

Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen fünf Männer eingebracht, sie sollen sich auf das Aufbrechen von Pkw der Marke Renault spezialisiert haben. Seit Dezember 2016 sollen die Mitglieder einer Bande in Wien tätig gewesen sein.

Die zur Anklage gebrachten Serben im Alter zwischen 26 und 44 Jahren werden sich demnächst wegen gewerbsmäßigen schweren Einbruchsdiebstahls vor einem Schöffensenat verantworten müssen. Es handelt sich um vergleichsweise kleine Rädchen - sie waren in ihrer Heimat angeworben worden, um die geknackten Autos nach Serbien zu schaffen.

Bei den Angeklagten handelt es sich um drei Taxifahrer, die in ihrer Heimat monatlich 200 bis 300 Euro verdienten. Pro geglückter Fahrt hatte man ihnen laut Anklage 300 Euro sowie die Abgeltung ihrer Reise- und Verpflegungskosten in Aussicht gestellt.

Diebstähle in Favoriten

In der Nacht auf den 19. Mai 2017 wurden in Favoriten fünf Pkw der französischen Automarke geknackt, indem die unmittelbaren Täter die Türen aufbrachen und dann über den OBD-Speicher die Original-Schlüsselkarten hackten, heißt es in der Anklage. Mit einer eigens mitgebrachten Karte wurden die Fahrzeuge demnach in Betrieb gesetzt und zunächst an einem anderen Ort abgestellt. Drei Angeklagte sollen wenige Tage später jeweils einen gestohlenen Pkw außer Landes gebracht haben.

Die nächsten Renault-Einbrüche wurden in der Nacht auf den 25. Mai in einer ebenfalls im zehnten Bezirk gelegenen Tiefgarage verzeichnet. Ein Auto kam dem Besitzer abhanden, drei weitere wurden zwar aufgebrochen, doch gelang es den Tätern nicht, diese zu starten. Dafür konnten die drei nach der ersten erfolgten Beute-Fahrt wieder nach Wien zurückgekehrten Fahrer sowie zwei weitere angeheuerte Chauffeure ermittelt und festgenommen werden - mehr dazu in International tätige Autodiebe festgenommen.

Bande vor allem in Paris tätig

Der spezialisierten, arbeitsteilig vorgehenden Bande, die vor allem in Paris ihr Unwesen treiben soll, werden in Wien insgesamt mehr als 30 Diebstähle mit einem Gesamtschaden von zumindest 350.000 Euro angekreidet.

Gegen vier Mitglieder hat es bereits einen Strafprozess gegeben, der rechtskräftig erledigt wurde. Sie wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und vier Jahren verurteilt, wobei dem von Verteidiger Philipp Wolm vertretenen Mann zwei Drittel seiner eineinhalbjährigen Haft bedingt nachgesehen wurden. Die restlichen Strafen wurden zur Gänze unbedingt ausgesprochen.