Zuschauer mit Fernglas bei Grasser-Prozess
Das untermauere den Vorwurf der Anwälte, dass im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht aus dem Zuschauerraum in die Unterlagen der Verteidiger geblickt werden könne, meinte der Verteidiger von Ernst Plech, Michael Rohregger.
Änderung der Sitzordnung beantragt
Denn die Angeklagten und ihre Verteidiger sitzen im umgebauten Großen Schwurgerichtssaal nicht seitlich an den Wänden des Saals, sondern direkt gegenüber der Richterbank. Der Anwalt sieht dadurch die Rechte der Verteidigung eingeschränkt und beantragte die Änderung der Sitzordnung.
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Ferngläser verboten, Sehbehelfe erlaubt
Der Schöffensenat lehnte den Antrag ab. Der Zuschauer mit dem Fernglas sei ausgeforscht worden und habe dem Gericht versichert, er könne mit dem Fernglas nicht in die Unterlagen der Anwälte sehen. In der weiteren Verhandlung seien Ferngläser nicht erlaubt, nur medizinisch vorgeschriebene Sehbehelfe wie Brillen und Kontaktlinsen könnten verwendet werden, verfügte Richterin Marion Hohenecker.
Erste Runde abgeschlossen
Im Korruptionsprozess zur Privatisierung der BUWOG wurden am Mittwoch die Plädoyers der Verteidiger abgeschlossen. Es kamen die Verteidiger des angeklagten ehemaligen Meischberger-Anwalts Gerald Toifl und des Schweizer Vermögensverwalters Norbert Wicki - Stichwort: Geld der Schwiegermutter - zum Zug.
Beide Verteidiger wiesen die Anschuldigungen gegen ihre Mandanten zurück. Nach Beendigung dieser ersten Runde beginnt die mit Spannung erwartete Befragung der Beschuldigten: Peter Hochegger hatte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zuvor stark belastet - mehr dazu in news.ORF.at.