Psychisch Kranker nach Attacken festgenommen

Ein 38-jähriger Mann hätte sich am Montag in Wien vor Gericht verantworten müssen, weil er zwei Frauen grundlos attackiert haben soll. Nun wurde er festgenommen, laut einem Gutachten ist der psychisch Kranke „brandgefährlich“.

Im Mai 2017 soll der 38-Jährige völlig grundlos auf eine ihm unbekannte Mutter sowie ihre erwachsene Tochter losgegangen sein. Die beiden wurden erheblich verletzt. Der aktuelle Fall weckt Erinnerungen an die tragische Bluttat am Brunnenmarkt ein Jahr davor. Damals hatte ein psychisch kranker Mann eine ihm ebenfalls völlig unbekannte Frau mit einer Eisenstange erschlagen.

Wie sich herausstellte, war der 21-Jährige zuvor nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen worden, obwohl er ähnliche Angriffe gesetzt hatte. Eine Sonderkommission bemängelte danach, dass eine behördenübergreifende Kommunikation unterblieben war - Soko Brunnenmarkt kritisiert Info-Mängel.

Paranoide Schizophrenie durch Drogen verstärkt

Diesmal reagierte die nun Justiz rascher. Nach Vorliegen des Gutachtens, das dem Angeklagten eine hohe Gefährlichkeit zuschreibt, wurde eine vorläufige Anhaltung beantragt. Noch vor Beginn des zweiten Verhandlungstages wurde der Afrikaner am Wiener Landesgericht festgenommen.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann verwies in seinem Gutachten darauf, dass neben der paranoiden Schizophrenie, die bereits vor 14 Jahren diagnostiziert worden war, auch noch ein Alkohol- und Drogenmissbrauch verstärkend wirkt. Es bestehe die Gefahr, dass der 38-Jährige aufgrund seiner Psychose wieder auf völlig Unschuldige, vor allem Frauen, losgeht. Seine Aggressionen hätten sich zudem im Verlauf der Jahre gesteigert.

Akutpsychiatrische Betreuung notwendig

Besonders ungünstig sei, dass der Angeklagte keinerlei Einsicht zeigen würde, so der Gutachter. Dies bewies er auch vor Gericht, wo er nicht nur ständig beteuerte, die beiden Frauen nicht angegriffen zu haben, sondern auch jeden Drogenkonsum leugnete, sich völlig gesund fühlte und auch behauptete, der Gutachter hätte ihm versichert, geistig gesund zu sein und ordentlich zu leben.

Dies sei Ausfluss seiner Krankheit, meinte hingegen der Gutachter, der erzählte, dass der 38-Jährige viel zu spät und auch noch völlig verwahrlost zur Untersuchung erschienen sei. Mit einer ambulanten Behandlung sei keinesfalls das Auslangen zu finden. „Er braucht mindestens ein halbes Jahr akutpsychiatrische Betreuung für die Stabilisierung.“ Danach sei aber durchaus eine günstige Prognose möglich.

Schöffengericht entscheidet

Der eigentliche Prozess gegen den 38-Jährigen wurde von Richterin Elisabeth Reich am Montag mit einem Unzuständigkeitsurteil abgeschlossen, da nur ein Schöffengericht über eine etwaige Einweisung entscheiden kann. Anschließend wurde der Mann dem Rechtsschutzrichter vorgeführt.