Aslan G. darf ausgeliefert werden

Im Fall des 2015 in Wien festgenommenen angeblichen Sechsfachmörders Aslan G. wird es kein neues Auslieferungsverfahren geben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Wiederaufnahme abgelehnt.

Der Antrag war von den Rechtsvertretern des Beschuldigten eingebracht worden, nachdem das Justizministerium grünes Licht für die Auslieferung nach Russland gegeben hatte. G. soll als Kopf einer kriminellen Vereinigung 2012 und 2013 die Ermordung von sechs Menschen durch Mitglieder seiner Organisation in Auftrag gegeben haben. Der Gruppierung werden auch die 2008 verübten Morde am nordossetischen Vizepremier Kasbek Pagijew und am der Bürgermeister der Hauptstadt Wladikawkas, Witali Karajw, angelastet - mehr dazu in Mutmaßlicher Sechsfachmörder: OGH am Zug.

Statue der Justitia im Justizpalast

ORF.at/Patrick Wally

Die Anwälte von Aslan G. wollen eine Auslieferung nach Russland verhindern

Der von Zielfahndern festgenommene G. bezeichnet sich als Opfer einer Verwechslung aufgrund einer Namensgleichheit. Um die Auslieferung auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft in Moskau abzuwenden, haben die Rechtsvertreter von G. auch Flugangst ihres Mandanten ins Treffen geführt. Ein diesbezügliches Gutachten werde vermutlich demnächst vorliegen, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn - mehr dazu in Sechsfachmörder erneut festgenommen.