Bombendrohung gegen Stephansdom: 24 Monate

Weil er mit einer Bombenexplosion im Stephansdom gedroht haben soll, ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen ein 25-jähriger Mann zu 24 Monaten verurteilt worden - sechs Monate davon unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Während er in der Station Kaisermühlen auf die nächste U-Bahn wartete, wählte er den Notruf der Polizei und verlangte 500.000 Euro in „kleinen, gebrauchten Scheinen“. Sonst werde „am Stephansplatz, in der Kirche“ eine Bombe hochgehen. Am Dienstag folgte das gerichtliche Nachspiel.

Die vierwöchige U-Haft - der Mann wurde am 3. Oktober auf freien Fuß gesetzt, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) einer Haftbeschwerde Folge gegeben hatte - wird ihm auf die Strafe angerechnet. Der 25-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

Haft für Bombendrohung gegen Steffl

Wegen der Bombendrohung ist der 25-jähriger zu zwei Jahren, davon sechs Monate unbedingter Haft verurteilt worden.

„Ich heiße Johnny“

Der Angeklagte hatte sich am 1. September mit einem Freund getroffen. Dabei trank er eigenen Angaben zufolge sechs große Bier und drei weiße Spritzer. Weshalb er am Heimweg auf die Idee kam, den inkriminierten Anruf zu tätigen, konnte er einem Schöffensenat (Vorsitz: Andrea Philipp-Stürzer) nicht schlüssig erklären. „Dass die Zufuhr von Alkohol nicht zwingend zur Steigerung der intellektuellen Leistungsfähigkeit führt, kann ich aus mehreren Selbstversuchen bestätigen“, bemerkte Verteidiger Werner Tomanek. Sein Mandant - ein gelernter Tischler, der sich derzeit zum Berufsdetektiv ausbilden lässt - sei jedenfalls kein Krimineller: „Kein Erpresser meldet sich beim Notruf und erpresst die Polizei.“

Prozess Bombendrohung Stephansdom

APA/Hans Punz

Anwalt Werner Tomanek und der Angeklagte

Das mit einem alten Wertkartenhandy geführte Telefonat - der 25-Jährige nutzte das Gerät nur mehr zum Musikhören und hatte daher die SIM-Karte entnommen - wurde im Verhandlungssaal abgespielt. Mehrmals hatte der Mann seine Forderung nach einer halben Million wiederholt. Als die Polizeibeamtin, die sich zunächst mit dem Unbekannten unterhielt, das Gespräch an einen Kollegen weitergab, wollte dieser wissen, wo die Geldübergabe stattfinden sollte und wie der Anrufer überhaupt heiße. Darauf war der 25-Jährige in glucksendes Gelächter ausgebrochen und hatte „Ich heiße Johnny und melde mich in einer halben Stunde wieder“ geantwortet.

Zeuge: „Er hat ziemlich laut gesprochen“

Dazu kam es allerdings nicht mehr. Ein Fahrgast der Wiener Linien, der ebenfalls am Bahnsteig auf die U-Bahn wartete, bekam das Gespräch mit. „Er hat ziemlich laut gesprochen“, berichtete der 72-Jährige Zeuge nun dem Schöffensenat. Das habe ihn durchaus gewundert: „Jemand, der Terrorist ist, redet nicht so laut, dass ihn jeder hören kann.“ Der Pensionist verständigte die Polizei und fotografierte sicherheitshalber mit seinem Handy auch gleich den Anrufer. Während der Stephansdom und der davor befindliche Platz evakuiert wurde, machten sich knapp zwei Dutzend Polizisten auf den Weg Richtung Kaisermühlen. Der 25-Jährige wurde noch in der U-Bahn-Station festgenommen.

Der Angeklagte gab an, er sei mehr oder weniger zufällig auf einem „grünen Knopf“ an seinem Handy angekommen und plötzlich mit der Polizei verbunden gewesen. „Ich hätt’ wahrscheinlich einen Schreck gekriegt, mich entschuldigt und aufgelegt“, stellte darauf die Richterin fest. Dem angehenden Detektiv fiel stattdessen ein Kriminalfilm ein, den er kurz zuvor gesehen hatte.

„Wollte nie ein Geld haben“

Ihm sei eine Szene „eing’schossen“, die habe er quasi nachgespielt: „Ich hab’ erst im Nachhinein realisiert, was das für ein Blödsinn war." Darüber hinaus betonte er:" Ich kann nur sagen, ich wollte nie ein Geld haben.“ „Was dann?“, wunderte sich die Richterin. „Nichts“, antwortete der 25-Jährige, „vielleicht hab’ ich es lustig gefunden.“