Passanten attackiert: Mann eingewiesen

Nach einer Attacke auf eine U-Bahn-Fahrerin und mehrere Passanten ist ein 24-jähriger Mann am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der Mann hatte am 7. Juni in der U-Bahn-Station Taubstummengasse eine Bedienstete der Wiener Linien angegriffen. Sie wollte den im Halbschlaf befindlichen 24-Jährigen zur Rede stellen, weil dieser die gegenüberliegenden Sitze mit seinem Schuhwerk beschmutzt hatte. Er habe schlafen wollen, dass er unsanft geweckt wurde, habe ihn „gereizt“, berichtete der Mann nun einem Schöffensenat. Da habe er mit einer Getränkedose zugeschlagen. Die Frau erlitt ein Hämatom am Oberarm. Einem Faustschlag, den ihr der Täter noch verabreichen wollte, konnte sie ausweichen.

Mann als gefährlich eingestuft

Der 24-Jährige wurde Mitte Juli festgenommen und wird seither zwangsweise angehalten, nachdem er auf mehrere Passanten losgegangen war. Unter den Attackierten war auch ein Kippa-Träger, was zu medialer Aufregung geführt hatte. Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet er an einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie, die auf Cannabis-Konsum in seinen Jugendjahren zurückzuführen sei.

Passanten attackiert: Mann eingewiesen

Nach einer Attacke auf eine U-Bahn-Fahrerin und Passanten ist ein Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der Psychiater Siegfried Schranz stufte den Betroffenen als gefährlich ein, zumal dieser krankheitsuneinsichtig ist, wie sich auch in der Verhandlung zeigte. Auf die Frage, ob er psychisch krank sei, erwiderte er: „Ich bin psychisch angeschlagen.“ Mit Medikamenten wolle er sich jedenfalls nicht behandeln lassen: „Ich will nur sprechen, mich aussprechen. Ich will keine Medikamente nehmen.“

Weitere Straftaten zu befürchten

Obwohl der 24-Jährige, der sich derzeit noch in der Justizanstalt Josefstadt befindet, seit vier Monaten regelmäßig eine Depot-Spritze gegen seine Erkrankung erhält, hat sich sein Befinden nicht wirklich verbessert. Der Schöffensenat gab nach kurzer Beratung dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantrag Folge, wobei dafür vor allem die Befürchtung des Sachverständigen ausschlaggebend war, der deutlich machte, dass vom Betroffenen weitere Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten seien, sollte er nicht adäquat behandelt werden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.