Opposition verzögert Tierhaltegesetz

FPÖ und NEOS haben im Wiener Landtag den endgültigen Beschluss zur Novelle des Tierhaltegesetzes verhindert, die Abstimmung soll nächste Woche stattfinden. Bereits beschlossen wurden Änderungen bei der Bauordnung.

Die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz ist am Donnerstag nur in erster Lesung beschlossen worden. FPÖ und NEOS haben verhindert, dass die nötige zweite Lesung unmittelbar danach stattfindet. Der endgültige Beschluss wird nun wohl kommende Woche nachgeholt.

Das neue Gesetz sieht Verschärfungen vor allem für Halter von sogenannten Kampfhunden vor. Personen, die mit einem Listenhund unterwegs sind, brauchen nicht nur einen Hundeführschein - wobei es hier ebenfalls strengere Prüfungen geben wird. Sie müssen ihrem Vierbeiner auch Beißkorb und Leine anlegen. Ausnahmen davon gibt es nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen.

Opposition verzögert Tierhaltegesetz

FPÖ und NEOS verzögern im Landtag die zweite Lesung und damit die Abstimmung zur Novelle des Tierhaltegesetzes.

Kurse für alle Hundebesitzer Pflicht

Besitzer „normaler“ Hunde brauchen künftig ebenfalls einen Nachweis. Die Anmeldung eines Tieres ist für Personen ohne Erfahrung mit Hunden nur mehr nach Absolvierung eines Kurses möglich, in dem grundlegendes Wissen über Haltung vermittelt wird. Vergleichbare Vorschriften gibt es laut Stadt bereits in einigen anderen Bundesländern - mehr dazu in Pflichtkurse für alle Hundehalter.

Auch eine Alkoholgrenze für Menschen, die mit Listenhunden spazieren, wird eingeführt. Sie beträgt 0,5 Promille. Der Anlassfall für die Verschärfung war der Tod eines Kindes, das im September von einem Rottweiler gebissen wurde, deren Besitzerin mit 1,4 Promille Alkohol unterwegs war. Das Tier wurde inzwischen eingeschläfert - und auch künftig droht dies beißenden Hunden. Allerdings, so wird betont, wird es keine Konsequenzen geben für Tiere, die ihr Herrchen oder Frauchen verteidigen oder die gequält wurden.

Die FPÖ - die im Vorfeld von einem Hundetötungsgesetz gesprochen hatte - nahm diese Modifizierung zwar zustimmend zur Kenntnis, lehnt aber das Gesetz trotzdem ab. Es sei Zeichen einer „hundefeindlichen“ Gesinnung, hieß es etwa. Auch die NEOS sind dagegen, sie beklagten unter anderem eine fehlende Begutachtung. Kritik daran, wie die Novelle umgesetzt wurde, übte auch die ÖVP. Da man inhaltlich aber einverstanden sei, stimme man zu, wurde heute betont.

Beschluss nächste Woche

Das Gesetz soll Anfang des Jahres in Kraft treten. Der Stichtag für den Sachkundenachweis für alle neuen Hundebesitzer ist wiederum der 1. Juli. „Ich glaube nicht, dass es zulässig gewesen wäre, sich monatelang Zeit zu lassen“, verteidigte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) in der Sitzung das Vorgehen bzw. die getroffenen Maßnahmen.

Reaktionen Hundegesetz

Die neuen Regeln für Hundehaltung sorgen weiterhin für viel Kritik bei Tierschutzorganisationen.

Änderungen der Bauordnung beschlossen

Beschlossen wurde im Landtag die Bauordnungsnovelle 2018, die eine eigene Widmungskategorie für geförderten Wohnbau vorsieht. Ein Teil der Novelle tritt unmittelbar nach der Kundmachung der Gesetzesänderung in Kraft, die neue Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ sowie einige weitere Bestimmungen mit einer Übergangsfrist von drei Monaten.

Grundsätzlich soll die Kategorie zum geförderten Wohnbau bei jeglicher Neuwidmung ab einer Wohnnutzfläche von 5.000 Quadratmetern gelten. „Also grob gesagt überall dort, wo in etwa 50 Wohnungen oder mehr ermöglicht werden“, wie Christoph Chorherr, Planungssprecher der Wiener Grünen, Anfang November dazu erklärte - mehr dazu in Wohnbau: Zwei Drittel müssen gefördert sein.

„Wir bekämpfen die Hauptursache der Kostenexplosion beim Wohnen, nämlich die Spekulation mit Grund und Boden“, meinte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) am Donnerstag. Die Oppositionsparteien hatten bereits im Vorfeld der Landtagssitzung angekündigt, nicht mitzustimmen.

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