OGH lehnt Beschwerde nach Schwesternmord ab

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines Afghanen zurückgewiesen, der am 18. September 2017 in Favoriten seine jüngere Schwester getötet hatte, um die Ehre seiner Familie wiederherzustellen.

Der behauptete Verfahrensfehler lag nicht vor, gab der OGH am Mittwoch das Ergebnis der nicht öffentlichen Sitzung vom 21. November bekannt. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig. Der Mann, sein genaues Alter steht nicht fest, war am 22. August am Wiener Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes fiel nach einer ausgesprochen kurzen Beratungszeit einstimmig aus. Über die Berufung gegen die Strafhöhe wird das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden haben.

Angeklagter im Gerichtssaal

APA/Hans Punz

Der Angeklagte gab an, seine Schwester „wegen der Kultur“ ermordet zu haben

Motiv in „verschrobenem Ehrgefühl“

„Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellschaft gestellt. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben“, hatte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung der ersten Instanz festgestellt. Die besondere Brutalität und die besonders verwerfliche Motivlage wären bei der Strafbemessung zu berücksichtigen gewesen. Das Motiv wurzle „in einem verschrobenen Ehrgefühl, das mit den Wertvorstellungen der mitteleuropäischen Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist“.

Zudem betonte er unter Verweis auf das nach Dafürhalten des Gerichts schlüssige und nachvollziehbare Gutachten des forensischen Anthropologen Fabian Kanz, der Angeklagte wäre im Tatzeitpunkt jedenfalls über 21 Jahre alt und damit als Erwachsener zu betrachten gewesen.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Angeklagte hatte sich zum Mordvorwurf schuldig bekannt: „Ich gestehe.“ Zu weiteren Angaben war der Afghane nicht bereit, Fragen wollte er nicht beantworten: „Ich möchte um Verzeihung bitten. Ich habe eine Straftat begangen. Ich möchte nicht mehr weiter sprechen.“ Die Straftat habe er „wegen der Kultur begangen“, fügte er noch hinzu.

Die Schwester war im Vorjahr trotz aller Bedenken und einer polizeilichen Anzeige zu ihrer Familie zurückgekehrt. Vier Tage vor ihrem Tod flüchtete sie erneut in ein Krisenzentrum. Den Betreuern erzählte sie, sie hätte Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie gegen ihren Willen zu verheiraten. Am 18. September schließlich erstach ihr Bruder sie mit einem Kampfmesser.

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