Maulkorb für Listenhunde nun Pflicht

In Wien gelten seit Dienstag strengere Regeln für Hundehalter. Listenhunde unterliegen nun einer Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Für deren Besitzer wurde eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille eingeführt.

Das schon Ende November beschlossene Gesetz ist mit Dienstag endgültig in Kraft getreten. Auf die Verschärfungen einigte sich die rot-grüne Stadtregierung nach einem Vorfall im Herbst. Damals war ein Kleinkind von einem Rottweiler getötet worden, bei der Halterin wurden 1,4 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen - mehr dazu in Nach Hundebiss: Bub gestorben.

Achtwöchige Einspruchsfrist vorbei

Dass das Gesetz erst jetzt wirksam wird, liegt laut Büro von Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) an einer - nun abgelaufenen - achtwöchigen Einspruchsfrist des Bundes. Denn die Materie betrifft auch die dem Innenministerium unterstellte Polizei, die die Vorschriften kontrollieren musste.

Rottweiler

ORF

Das Tierhaltegesetz wurde novelliert, für Hundehalter gelten neue Vorschriften

Abgesehen vom Alkolimit und der Maulkorb- und Leinenpflicht müssen Listenhundebesitzer künftig zwei Jahre nach Absolvierung des schon seit 2010 verpflichtenden Hundeführscheins erneut zur Prüfung antreten. Zusätzlichen Trainingseinheiten und Schulungen können außerdem angeordnet werden - mehr dazu in Stadt verschärft Tierhaltegesetz.

Neuer Sachkundenachweis für Hundehalter ab Juli

Unabhängig von der Hunderasse gibt es auch Änderungen für alle Besitzer: Schafft man sich ein neues Tier an, muss ein Sachkundenachweis erlangt werden. Im entsprechenden Kurs werden Grundkenntnisse über die Haltung eines Vierbeiners vermittelt. Diese Nachweispflicht gilt allerdings erst ab 1. Juli - mehr dazu in Pflichtkurse für alle Hundehalter.

Die Polizei hatte bereits angekündigt, in Sachen Alkoholgrenze nicht routinemäßig, sondern eher in Anlassfällen zu kontrollieren. Einen erheblichen Mehraufwand stellten die Überprüfungen nicht dar, wurde seitens der Exekutive betont. In Wien sind derzeit rund 55.000 Hunde gemeldet, 3.300 davon sind Listenhunde.

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