Homepage „karlvonhabsburg.at“ gesetzeswidrig

Das Adelsaufhebungsgesetz von 1919 sorgt wieder einmal für Diskussionen. Jetzt wurde das Oberhaupt der Familie Habsburg, Karl, vom Verwaltungsgericht Wien schuldig gesprochen, weil er die Webseite karlvonhabsburg.at betreibt.

Bis zu 20.000 Kronen beträgt die Strafandrohung des Adelsaufhebungsgetzes von 1919, nach den üblichen Umrechnungsschlüsseln wären das einige Cent heute. Es gibt aber auch eine Vollzugsanweisung aus den 20er-Jahren, die die 20.000 Kronen mit 4.000 Schilling beziffert. Das Landesverwaltungsgericht hat nun in der Causa Karl Habsburg festgestellt, diese Vollzugsanweisung sei nicht gültig. Eine Strafe könne nicht verhängt werden, weil der Betrag in dem Gesetz aus 1919 in Kronen angegeben sei.

Habsburg

APA/Herbert Pfarrhofer

Karl Habsburg verstößt gegen das Adelsaufhebungsgesetz

Weg zum Höchstgericht noch möglich

Das Landesverwaltungsgericht ließ jedoch die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu. Ruft eine der Verfahrensparteien - Habsburg oder die Stadt Wien - das Höchstgericht an, müsste dieses entscheiden, ob Strafen nach dem im Verfassungsrang stehenden Adelsaufhebungsgesetz zulässig sind.

Fest steht indessen: Karl Habsburg verstößt mit dem Namen seiner Homepage „karlvonhabsburg.at“ gegen das Adelsaufhebungsgesetz, das eben Adelstitel - wie das einfache „von“ - oder auch Titel wie Herzog, Fürst, Graf, Baron oder Ritter verbietet. Eine Strafe für das Führen dieser Titel gibt es aber bis jetzt keine.