Bündnis gegen Verbot des Spätabbruchs

Die Opposition, Organisationen wie der Frauenring, das Frauen-Volksbegehren und ein betroffenes Paar haben sich zusammengetan, um ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs bei schwerer Behinderung eines Kindes zu verhindern.

Seit 1975 können Frauen auch eine fortgeschrittene Schwangerschaft beenden, „wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“. Die parlamentarische Bürgerinitiative „fairändern“ sagt, die aktuelle gesetzliche Regelung würde Behinderte diskriminieren. Am 7. Mai wird die von rund 60.000 Österreichern unterschriebene Initiative im Petitionsausschuss des Parlaments behandelt - sie wird auch von Politikern der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ unterstützt.

Umgekehrt werde das von fast 500.000 Menschen unterzeichnete zweite Frauen-Volksbegehren (mit einer abschließenden Diskussion am Mittwoch) einfach ad acta gelegt, kritisierten die Grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic und Lena Jäger, die Projektleiterin des Frauen-Volksbegehrens, am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Behandlungsraum Gynmed - Bild aus dem Jahr 2007

ORF

Behandlungsraum in einer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche

Recht der Frau auf Selbstbestimmung verteidigen

Dagegen gelte es ein Zeichen zu setzen, man dürfe „keinen Millimeter“ weichen, wenn es darum geht, das schwer erkämpfte Recht der Frauen auf Selbstbestimmung über ihren Körper zu verteidigen - indem das Recht auf Abtreibung bei schwerer geistiger und körperlicher Behinderung des Kindes nach dem dritten Monat eingeschränkt wird.

Mit Pressekonferenzen und Diskussionsveranstaltungen u.a. mit Wissenschaftern und Frauen-Aktivistinnen, Unterschriften-Sammelaktionen, Information auf Facebook und Instagram und einem großen Aktionstag am 6. Mai will #KeinenMillimeter in den nächsten zwei Wochen möglichst viele Menschen für die - unter mein.aufstehn.at zu findende - Petition gewinnen.

Als erste unterschrieben hat ein betroffenes Paar. Alexandra und Michael Dorner haben sich nach der Diagnose eines Gendefekts für einen Spätabbruch entschlossen - weil ihr Sohn keine Aussicht auf ein auch nur halbes gutes Leben gehabt hätte, sondern zeitlebens unter Krebsgeschwüren gelitten, die meiste Zeit am OP-Tisch verbracht, immer Schmerzen gehabt hätte und körperlich und geistig schwerst behindert gewesen wäre.

Verbot eines Spätabbruchs: Weniger Abtreibungen?

Leicht war diese Entscheidung nicht, sagte der Vater, sondern „die schwerste und traurigste unseres Lebens“. Aber sie wüssten, dass sie „für unseren Sohn die richtige“ war - und sind überzeugt, dass diese Möglichkeit erhalten bleiben muss. Deshalb fordern die Dorners die Regierung auf: „Bitte nehmen Sie den Müttern die Entscheidung nicht weg.“

Die Legalisierung der Abtreibung sei „eine der wichtigsten Errungenschaften, die wir erreicht haben“, stellte SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Brunner fest. Das Recht müsse abbilden „wozu jeder in der Lage ist“ - das Optimum der Moral könne man nur von sich selbst verlangen, aber nicht von allen, wandte sich NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss dagegen, „vom moralischen Hochsitz aus“ die ohnehin an strenge Regeln gebundene Abtreibung bei schwerster Behinderung des Kindes zu untersagen.

Das Verbot des Spätabbruchs werde nicht zu weniger Abtreibungen führen, „ganz im Gegenteil“, warnte Griss. Wenn ein Spätabbruch nicht mehr möglich ist, drohe die Gefahr, dass schon beim Verdacht auf eine schwere Krankheit auch gesundere Kinder abgetrieben werden - weil nicht Zeit genug für die genaue Diagnose bleibt, merkte Klaudia Frieben von Frauenring an.

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