Alle Infos zum Weihnachtsgeld

Die meisten Arbeitnehmer erhalten in den kommenden Tagen ihr Weihnachtsgeld. Wann es ausbezahlt werden muss und in welcher Höhe es zusteht, klären wir mit den Experten der Arbeiterkammer Wien in „Ganz auf Ihrer Seite“.

Das Weihnachtsgeld ist ebenso wie das Urlaubsgeld nicht gesetzlich geregelt, der Anspruch darauf leitet sich in der Regel aus dem jeweiligen Kollektivvertrag ab. Die Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften und den Arbeitgeber-Interessensvertretungen abgeschlossen.

Einkaufen mit dem Weihnachtsgeld

colourbox.de

Weihnachtsgeldausnahmen

Sollte der arbeitgebende Betrieb keinem Kollektivvertrag unterliegen, dann haben die Betroffenen nur die Möglichkeit, die Bezahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld separat mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und schriftlich zu vereinbaren.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 24.11.2016

Daher ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages empfehlenswert, da dann die Vereinbarung über Sonderzahlungen beweisbar und auch rechtlich durchsetzbar ist.

Höhe und Fälligkeit des Weihnachtsgeldes

Bei Angestellten sehen die meisten Kollektivverträge eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehaltes vor. Überstunden und Provisionen bleiben aber ausgespart, es können mit dem Chef diese Posten allerdings reinverhandelt werden.

Bei Arbeitern gibt es unterschiedliche Regelungen. Oft wird auch da ein Monatslohn ausgezahlt. Und um die genaue Höhe feststellen zu können, lohnt sich ein Blick in den anzuwendenden Kollektivvertrag.

Die Fälligkeit richtet sich ebenfalls nach dem angewandten Kollektivvertrag. Die Auszahlungszeitspanne reicht von einer Novemberauszahlung im Gastgewerbe, über den 1. Dezember im Handel bis hin zum spätest möglichen Zeitpunkt, dem 15. Dezember.

Aliquote Auszahlung des Weihnachtsgeldes

Der Anspruch auf Sonderzahlungen steht im Regelfall pro Kalenderjahr zu. In den wenigsten Fällen richtet sich der Anspruch nach dem Arbeitsjahr.

Tritt man während des Jahres in eine Firma ein, bekommt man nicht das volle Weihnachtsgeld, dann steht nämlich nur ein anteilsmäßiger Betrag zu.

Weihnachtsremuneration für Geschenkkäufe

colourbox.de

Auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter dem Jahr, haben Angestellte Anspruch auf ein anteilsmäßiges Weihnachtsgeld. Bei Arbeitern kommt es im Gegensatz dazu aber häufig auf die Beendigungsart an. Bei einer berechtigten Entlassung oder einem unberechtigten Austritt kann es zu einem gänzlichen Wegfall des Weihnachtsgeldes kommen.

Was tun wenn der Arbeitgeber nicht bezahlt?

„Dann sollte man sich zu allererst informieren, ob das Weihnachtsgeld tatsächlich schon fällig war“, rät Jasmin Haindl von der Arbeiterkammer Wien.

Wenn der Arbeitgeber mit der Bezahlung im Verzug ist, ist eine mündliche Aussprache der erste Weg. Führt diese zu keinem Ergebnis, dann sollte das Weihnachtsgeld schriftlich, am besten mittels eingeschriebenem Brief und einer Frist von circa zehn Tagen, eingefordert werden.

Link: