Bakary J.: Anwalt gegen Gutachter

Im Fall des von Polizisten schwer misshandelten Bakary J. liegt nun das Gerichtsgutachten vor, mit dem über die Schadenersatzansprüche entschieden werden soll. Bakarys Anwalt hat einen Antrag auf Ablehnung des Gutachters gestellt.

„Es liegt das Gutachten vor“, bestätigte Anwalt Nikolaus Rast einen Bericht des Nachrichtenmagazins „profil“. Das Gutachten sollte klären, ob infolge der erlittenen Misshandlungen Dauerfolgen und eine allfällige berufliche Beeinträchtigung gegeben sind - mehr dazu in Bakary J.: Schadenersatz-Prozess vertagt.

Der Sachverständige habe sich kaum für die körperlichen oder seelischen Beschwerden des Folteropfers interessiert, berichtete das Nachrichtenmagazin in einer Aussendung. Bakary J. sei in sechs Vorbefunden eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert worden. Der Gutachter habe nur „massiven Unbill“ erkannt, aber keine Anhaltspunkte für eine schwere Traumatisierung gefunden. Dazu stellte der Gutachter in den Raum, es könnten auch „transkulturelle Fragen“ mitspielen, da Bakary J. ein „extrem praktizierender Moslem“ sei.

Anwalt: „Antrag auf Ablehnung gestellt“

Die Anwaltskanzlei Rast, die den Mann in der Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vertritt, lehnt den Gutachter daher wegen Befangenheit ab. „Ich habe vergangene Woche einen Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen gestellt, weil Fragen gestellt wurden in dem Gutachten, welche mit dem Akt ansich gar nichts zu tun hatten. Die Religion meines Mandanten ist unerheblich für die Schmerzen die er erleiden musste“, sagte Rast gegenüber dem ORF Wien.

Bakary J. im ZIB2-Interview

ORF

Bakary J.: 2006 von Wega-Polizisten gefoltert

Vom Gutachten sollte abhängen, ob der im April 2006 von vier Wega-Polizisten in einer Wiener Lagerhalle gefolterte gebürtige Gambier eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, die über die 110.000 Euro hinausreicht, die ihm die Finanzprokuratur zugestanden hat. Bakary J. hatte die Republik auf Wiedergutmachung und Schmerzensgeld geklagt - mehr dazu in Fall Bakary J.: Klage eingebracht. Die Anwaltskanzlei Rast fordert im größten bekannt gewordenen Fall von Polizeifolter in der Zweiten Republik 375.000 Euro und eine monatliche Pension für das Opfer.

Bakary J. besitzt inzwischen einen regulären Aufenthaltstitel. Die Polizeibeamten sind im April 2006 vom Straflandesgericht wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, wobei die verhängten Strafen - dreimal acht Monate, einmal sechs Monate - auf Bewährung ausgesprochen wurden und damit äußerst mild ausfielen. Die drei unmittelbaren Täter wurden erst im April 2012 aus dem Polizeidienst entlassen - mehr dazu in Bakary J.: Polizisten entlassen. Der vierte, der als „Aufpasser“ fungierte, ist nach wie vor bei der Polizei und versieht Innendienst.

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