Arbeitszeiten für Jugendliche

Arbeitszeiten für Jugendliche - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag Vormittag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Die meisten Jobs verlaufen reibungslos. Junge Menschen sammeln erste wertvolle Berufserfahrung und Betriebe würden sich langfristig Arbeitskräftepotenzial erschließen. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder Probleme – meist in puncto Arbeitszeit oder Entlohnung. Hier die wichtigsten Hinweise, worauf zu achten ist.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist grundsätzlich mit acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche begrenzt. Einige abweichende Modelle der Normalarbeitszeit sind auch für Jugendliche zulässig. Die Arbeitszeitgrenzen sind jedoch enger als für erwachsene Arbeitnehmer.

Ungleichmäßige Verteilung

Soll die Arbeitszeit am Tag vor Beginn der Wochenfreizeit früher enden, darf die Normalarbeitszeit an den übrigen Arbeitstagen auf bis zu neun Stunden verlängert werden.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 21.8.2014

Fenstertage

Soll der Betrieb an Arbeitstagen zwischen einem Feiertag und dem Wochenende (Fenstertage) geschlossen bleiben oder sollen einzelne Jugendliche an diesen Tagen frei nehmen können, darf die ausfallende Arbeitszeit auch auf Arbeitstage anderer Arbeitswochen verteilt werden.

Der Einarbeitungszeitraum beträgt höchstens sieben Wochen. Durch Betriebsvereinbarung kann dieser Zeitraum auf höchstens dreizehn Wochen verlängert werden.

An den „Mehrarbeitstagen“ darf die Normalarbeitszeit neun Stunden nicht überschreiten, in den „Mehrarbeitswochen“ 45 Stunden.

Durchrechnung der Normalarbeitszeit

Durchrechnung der Normalarbeitszeit bedeutet, dass die Normalarbeitszeit in einzelnen Wochen 40 Stunden überschreiten darf und nur im Durchschnitt eingehalten werden muss. Diese Arbeitszeitverteilung muss durch Kollektivvertrag zugelassen werden. Dieser legt auch den Durchrechnungszeitraum fest.

In den einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraumes beträgt die Arbeitszeit höchstens 45 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf bis zu neun Stunden betragen.

Voraussetzung ist, dass auch die Arbeitszeit vergleichbarer erwachsener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer durchgerechnet wird und eine abweichende Arbeitszeitregelung für Jugendliche nicht zumutbar ist.

Ruhepause

Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als viereinhalb Stunden, ist sie durch eine Ruhepause zu unterbrechen. Die Mindestdauer der Ruhepause beträgt 30 Minuten. Sie ist spätestens nach sechs Stunden zu gewähren. Im Unterschied zu erwachsenen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ist eine Teilung oder Verkürzung der Ruhepause nicht zulässig. Das Arbeitsinspektorat kann zusätzliche Pausen anordnen.

Tägliche Ruhezeit

Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden einzuhalten. Diese muss innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn abgeschlossen sein.

Nachtarbeit

Jugendliche dürfen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht beschäftigt werden. Von dieser Regelung bestehen einige Ausnahmen. So dürfen Jugendliche z.B. im Gastgewerbe (ab Vollendung des 16. Lebensjahres) und bei bestimmten kulturellen Veranstaltungen bis 23 Uhr und in Backwaren-Erzeugungsbetrieben ab Vollendung des 15. Lebensjahres ab 4 Uhr beschäftigt werden.

Sonn- und Feiertagsruhe

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Auch von diesem Verbot gibt es einige Ausnahmen, z.B. für Gastgewerbe, Krankenanstalten und kulturelle Veranstaltungen. Wird von der Ausnahme für das Gastgewerbe Gebrauch gemacht, bestehen besondere Anzeigepflichten. Eine Sonderregelung besteht auch für den Handel am 8. Dezember.

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