APCOA-Falschparken bleibt teuer

Seit Mai geht Wiens größter Parkraumbewirtschafter, die APCOA, scharf gegen Falschparker vor. Der Anwalt der APCOA verlangt 175 Euro und droht mit Besitzstörungsklagen. Viele Autofahrer haben sich deshalb beim ÖAMTC beschwert. Jetzt soll es Nachjustierungen geben, an den Kosten soll sich aber nichts ändern.

Falschparker finden künftig auf einer Online-Plattform des Anwalts den Beweis dafür, unrechtmäßig geparkt zu haben. Fotos sollen ihr geparktes Auto aus mehreren Perspektiven zeigen sowie die Beschilderung der Parkfläche. Damit hofft die APCOA, die meisten Reklamationen entschärfen zu können. Laut APCOA wird die Plattform Ende Oktober online gehen. Zugang werden dabei nur jene Falschparker haben, die vom Anwalt einen Zugangs-Code erhalten. An den Kosten für Falschparker von mindestens 175 Euro werde nichts geändert. Diese seien ohnehin im Vergleich zu anderen Standorten in Österreich niedriger.

Der ÖAMTC findet die Fotos-Plattform keine schlechte Idee, denn so gebe es endlich einen Nachweis, ob die den Falschparkern angedrohte Besitzstörungsklage eine Grundlage hat oder nicht, so Martin Hoffer vom ÖAMTC. Wenig Verständnis zeigt Hoffer auch dafür, dass die APCOA bzw. der Anwalt der APCOA weiterhin 175 Euro von den Falschparkern verlangen will.

Anwaltsbriefe sorgten für Unmut

Seit vergangenem Mai hatten sich Klagen von Autofahrern über die Vorgehensweise der APCOA gehäuft. Hunderte Autofahrer sahen sich mit einem Brief eines Wiener Anwalts im Auftrag der APCOA konfrontiert, die damit gegen die immer größer werdende Zahl der Falschparker vorgehen will.

In den Briefen wurde den Lenkern mitgeteilt, dass sie ihr Auto auf einer Parkfläche von APCOA ohne gültiges Parkticket abgestellt hätten. Weil damit in den Besitz der APCOA eingegriffen werde, drohe dem Falschparker eine Besitzstörungsklage, hieß es in dem Schreiben. Von dieser werde nur abgesehen, wenn man die bisher angefallenen Kosten von 175 Euro überweise und eine Unterlassungserklärung unterschreibe. Eine Stellungnahme des Anwalts dazu liegt bis heute nicht vor.

Rechtlich sei diese Vorgangsweise zwar abgesichert, sagte bereits vor Monaten Konsumentenschützer Robert Mödlhammer von der Wiener Arbeiterkammer. Es bleibe aber ein unangenehmer Beigeschmack. Der Unterschied zwischen der ursprünglichen Parkgebühr und dem Androhen einer Besitzstörungsklage mit Kosten bis zu 500 Euro sei grob unverhältnismäßig, hieß es. Genau dieser Kritikpunkt wird durch die neuen Maßnahmen der APCOA aber nicht entschärft.

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