Westbahn muss in ÖBB-Kursbuch
Die Züge der Westbahn, die am 11. Dezember ihren Betrieb aufnimmt, müssen demnach in die Fahrpläne, die Druckversion des Kursbuches, in die Online-Fahrpläne „Scotty“ und „Scotty mobile“ sowie in die telefonische Fahrplanauskunft unter 05-1717 aufgenommen werden. Laut „Standard“ sieht das Kartellgericht die Nichtaufnahme der Westbahnzüge in Fahrplanankündigungen als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch ÖBB Holding AG und ÖBB Personenverkehr AG.
Rechtsanwalt hält Beschlagnahme für möglich
Die ÖBB sollen die Kursbücher aber bereits gedruckt haben. Sollten sie in ursprünglicher Form ohne Verweise auf die Westbahnzüge ausgeliefert werden, sieht der Rechtsvertreter der Westbahn, Rüdiger Schender, die Möglichkeit einer Beschlagnahme.
- Westbahn bietet Raucherabteile (wien.ORF.at; 16.11.2011)
Ausgenommen bleiben demnach nur die Zuginformationsfolder, die weiterhin ohne Hinweise auf die 14 Westbahn-Verbindungen verteilt werden dürfen. Die ÖBB wollten sich gegenüber der Zeitung nicht äußern, da es noch keine offiziellen Informationen zur Entscheidung des Kartellgerichtes gebe.