Mord im Hafen: Einweisung in Anstalt

Jener Mann, der im Alberner Hafen den neuen Freund seiner Ex-Freundin ermordet hat, ist am Donnerstag zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

„Hier ist nur die Höchststrafe als angemessene Reaktion möglich. Eine so grausame Tatbegehung, ein so spektakulärer Fall kommt selten vor. Hier ist ein Mensch über einen langen Zeitraum zu Tode gefoltert worden“, stellte Richter Norbert Gerstbeger in der Urteilsbegründung fest. Da der Verurteilte im Tatzeitraum erst 19 Jahre alt war, kamen für ihn die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zum Tragen. Lebenslange Freiheitsstrafen sind darin nicht vorgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Marcus Januschke erbat Bedenkzeit.

Mordverdächtiger zwischen zwei Kriminalbeamten

APA/HERBERT PFARRHOFER

Mordverdächtiger zwischen zwei Kriminalbeamten

Angeklagter gestand die Tat

„Ich wollte ihn dazu bringen, dass er sich Gedanken darüber macht und mit ihr Schluss macht“, erklärte der Angeklagte, der seine Freundin zurückhaben wollte, weil diese die einzige wichtige Person in seinem Leben war. Rund ein Jahr waren die beiden zusammen gewesen, ehe sie Ende Jänner die Beziehung zum 20-Jährigen beendet hatte, da er grundlos eifersüchtig war und sie auch geschlagen hatte.

Die Bluttat hatte am 1. Mai 2011 ihren Ausgang genommen, als der Angeklagte das Paar zufällig auf der Straße gesehen hatte und diesem zur Wohnung der 16-Jährigen folgte. Anschließend fuhr er nach Hause, um sich eine Schreckschusspistole zu holen. Als das Opfer abends das Haus verließ, passte ihn der Mörder ab und zwang ihn, mit seinem eigenen Auto in die Alberner Hafenzufahrtsstraße zu fahren.

Mehrmals mit Gaspistole in den Kopf geschossen

Das Gespräch mit dem späteren Opfer sei zunächst „normal“ verlaufen, dieser habe „keine Angst oder so was gehabt“, so der Angeklagte vor Gericht. Dann jedoch habe dieser ihn „provoziert“, indem er ihm vorhielt, keinen Job und kein Geld zu haben. Da habe er mit der Gaspistole „aus Reflex hingeschlagen“.

Staatsanwältin Stefanie Bauer ging demgegenüber davon aus, dass der 25 Jahre alte Verkäufer längst erkannt hatte, dass sein Leben in Gefahr war, und daher „vom Angeklagten wegkommen“ wollte. Der habe ihm daraufhin die Gaspistole auf den Kopf geschlagen. Der 25-Jährige stürzte zu Boden und begann um Hilfe zu schreien. Da es dem Angreifer nicht gelang, ihm den Mund zuzuhalten, würgte er ihn. Doch der 25-Jährige konnte sich aus diesem Griff befreien, worauf ihm sein Gegner aus einer Entfernung von maximal 20 Zentimetern mehrmals mit der Gaspistole in den Kopf schoss.

„Er hat weiter herumgeschrien und geweint. Ich wollte, dass er aufhört“, erzählte der Angeklagte den Geschworenen. Er habe daher einen schweren Stein geholt, den er aus Brusthöhe auf den Kopf des stöhnenden Opfers fallen ließ.

Lokalaugenschein nach Mord im Alberner Hafen

APA/Herbert Neubauer

Lokalaugenschein nach Mord im Alberner Hafen im Mai 2011

Jungen Mann schließlich ertränkt

Er sei überrascht gewesen, dass der Nebenbuhler noch immer nicht tot war, erklärte der 20-Jährige: „Er hat noch gelebt. Er hat nach Luft geschnappt.“ Da habe er „nicht mehr gewusst, was ich machen soll“ und den Mann an den Beinen die Uferböschung hinab und ins Wasser gezerrt. Minutenlang tauchte er den Kopf unter Wasser. Im Glauben, ihn ertränkt zu haben, ließ er endlich los und kehrte zum Ufer zurück, „aber er ist noch einmal aufgetaucht. Ich hab’ mir nicht gedacht, dass man so lang die Luft anhalten kann.“

Der 20-Jährige kehrte um, tauchte sein Opfer neuerlich unter und ließ diesmal erst los, nachdem er am Hals den Puls kontrolliert hatte. Daraufhin stieß er den Leblosen in die Strömung, der Körper wurde weggetrieben. Die Leiche des jungen Mannes wurde erst am 16. Mai in Bratislava angeschwemmt.

SMS-Mitteilungen an die Ex-Freundin

Vom Handy seines Opfers schickte der Verdächtige nach der Tat mehrere SMS, in denen es unter anderem hieß: „Es ist aus.“ Am nächsten Tag kehrte er an den Tatort zurück. Er fand allerdings die Patronenhülsen nicht, die erst die Polizei mittels eines Metalldetektors aufspürte. Auch die Schleifspur im Gras ließ sich nicht beseitigen. Der 20-Jährige ließ auch den blutigen Stein liegen.

Ein Passant entdeckte das unversperrt zurückgelassene Auto, in dem auch der Zündschlüssel steckte. Der Besitzer war seit dem Vorabend abgängig. Im Laufe der Ermittlungen kam die Polizei auf den Ex-Freund der neuen Freundin des 25-Jährigen und befragte ihn. Laut Polizei legte der 20-Jährige dabei sofort ein Geständnis ab.

Sachverständiger: kombinierte Persönlichkeitsstörung

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer empfahl dem Schwurgericht, den Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Das Risiko, dass der 20-Jährige ansonsten nach Verbüßung einer Strafe neuerlich gewalttätige Handlungen gegen Leib und Leben setze, sei „ganz, ganz eindeutig erhöht“.

Ausschlaggegend dafür ist laut Dantendorfer eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die den Mann gefährlich und eine langfristige therapeutische Behandlung erforderlich macht. Der Sachverständige konnte bei dem Beschäftigungslosen weit über der Norm liegende dissoziale Züge, eine erhöhte Frustrationsintoleranz sowie mangelnde Impulskontrolle und ein geringes Empathie-Vermögen nachweisen.