Konflikte nach Kontrollen in Kleingartenhäusern
Für ganzjährig bewohnbare Kleingartenhäuser erlaubt die Wiener Bauordnung 50 Quadratmeter Grundfläche. Mehr wäre gut, denken sich offenbar viele Besitzer und errichten nicht genehmigte Zubauten wie Wintergärten.
APA/dpa/Federico Gambarini
Mehr Beschwerden bei der Volksanwaltschaft
Die Überprüfung der Bauordnung unterliegt der Baupolizei, die bei den jährlich etwa 1.500 Kontrollen auch immer wieder Abrissbescheide erlässt. Warum bei mir und nicht auch beim Nachbarn, fragen sich dann die Betroffenen und beschweren sich bei Volksanwältin Gertrude Brinek. Sie forderte gleiches Recht für alle: „Das problematische ist, dass der Eindruck entsteht es gibt gleichere unter gleichen und solche, die einen Freund im Rathaus haben, würden anders behandelt werden.“
Gerhard Cech, Chef der Wiener Baupolizei, wies die Vorwürfe zurück: "Es gibt ein Vieraugenprinzip, es wird alles kontrolliert und es ist eigentlich nicht vorstellbar, dass nur aus persönlichen Gründen hier ungleich behandelt wird. Rechtlich kann es Unterschiede geben: Seit 30 Jahren bestehende Zubauten werden etwa geduldet.